Was macht die Suisa eigentlich genau? Die Suisa wurde 1923 als private Genossenschaft gegründet. Die Verwertungsgesellschaft vertritt die Urheberrechte der Musikschaffenden in der Schweiz. Das heisst: Sie zieht bei denen Geld ein, die Musik öffentlich nutzen und verteilt es an jene, die sie komponiert haben. Also an die Urheberinnen und Urheber.
Was haben die Musikschaffenden davon? Die Suisa sichert einen Teil ihres Einkommens, und zwar mit einer Arbeit, welche Musikschaffende selbst nicht leisten könnten. Bei der Suisa laufen die Fäden zusammen. So liefern alle Radiostationen automatisch eine Liste mit den gespielten Titeln ab. Die Suisa ordnet mithilfe eines Registers zu, wer die Werke komponiert hat und zahlt anschliessend die Entschädigung aus. Das funktioniert auch international, weil die Verwertungsgesellschaften der verschiedenen Länder zusammenarbeiten.
Wie viel verdienen Musikschaffende pro Jahr? Die Organisation zählt etwa 41'000 Mitglieder, reich werden aber damit nur die wenigsten: Gerade mal 25 Urheberinnen und Urheber sowie etwa 40 Musikverlage verdienen mehr als 100'000 Franken pro Jahr. Der Grossteil der Mitglieder verdient sehr wenig bis nichts, weil ihre Musik nie oder nur selten öffentlich genutzt wird. Bei jedem elften Musikschaffenden liegt das jährliche Einkommen bei etwa 1000 Franken pro Jahr. Die meisten Musikerinnen und Musiker verdienen ihr Geld aber eher mit Liveauftritten.
Wer bezahlt die Suisa-Gebühren? Alle, bei denen die Nutzung von Musik den privaten Rahmen verlässt. Das heisst: Radio- und Fernsehanstalten, Streamingplattformen, Filmproduktionsfirmen, Konzertveranstaltungen, Bars und Restaurants und zahlreiche Geschäfte. Bereits ein Quartierfest gilt als öffentliche Veranstaltung. Auch jeder Coiffeursalon muss für die Musik bezahlen, mit der er die Kundschaft berieselt – ob via Radio oder Streamingplattform spielt dabei keine Rolle.
Wie wird das kontrolliert? Es ist eine Herausforderung für die Suisa, alles zu erfassen. Gerade kleine Veranstaltungen, die sich online nicht gut aufzuspüren lassen, gehen der Suisa häufig durch die Lappen. Und es gibt auch Veranstalter, die sich gerichtlich gegen die Gebühren wehren.
Schützt die Suisa musikalische Werke? Grundsätzlich sind Musik und Text durch das Urheberrecht geschützt und nicht durch die Suisa. Aber bei der Verwertungsgesellschaft arbeiten sogenannte Musikologinnen und Musikologen, die bei Plagiatsverdacht musikalische Werke miteinander vergleichen und beurteilen. Aber: Die Suisa hat keine Polizeifunktion und geht nicht proaktiv auf Plagiatsjagd. Sie kann lediglich eine beratende Rolle einnehmen und empfehlen, ob sich im Verdachtsfall ein Verfahren lohnt. Einen wirksamen Hebel hat die Suisa allerdings: Solange ein Plagiatsverfahren nicht abgeschlossen ist, kann sie Geld zurückhalten.
Wie sieht die Zukunft der Suisa aus? Das ist schwierig, vorauszusagen. In den letzten Jahren war die Digitalisierung eine grosse Herausforderung für die Suisa – und diese Entwicklung ist bei weitem nicht abgeschlossen. Beispielsweise wird künstliche Intelligenz beim Komponieren von Musik eine immer wichtigere Rolle spielen und so das Urhebergesetz und damit auch die Suisa, auf die Probe stellen.