Wer an Musikpiraten denkt, dürfte als Erstes an die grossen Bootleg-Alben der Pop- und Rockgeschichte denken – an illegale Konzertaufzeichnungen von Bob Dylan über Jimi Hendrix bis hin zu David Bowie.
Doch auch unter Opernfans gab es Bootlegger: Leroy Ehrenreich war einer davon. 40 Jahre lang ging er dreimal pro Woche ins Opernhaus: zum Zuhören, Zusehen – und zum Mitschneiden.
Aus einem Faszinosum wurde ein Verbrechen
Ehrenreich lebte von 1929 bis 2016. Als Adoptivkind jüdischer Eltern in der Bronx wurde er bereits in den 1950er-Jahren vom Opernvirus infiziert. Leroy Ehrenreich war fasziniert von den Opern und wollte vermeiden, dass sie aus dem kulturellen Gedächtnis verschwinden.
Damals gab es noch keine Studioaufnahmen auf Schallplatte, also machte er selbst Aufnahmen. Die meisten davon in der New York City Opera. Anfangs mit einer Bandmaschine. So sass er im schwarzen Regenmantel auf seinem Sitzplatz im Opernhaus, um das Gerät zu verstecken. Ziemlich auffällig.
Ein wahrer Schatz, aber illegal
Doch niemand sagte etwas. So konnte Ehrenreich im Verlauf der Jahre 10'000 Stunden heimlich aufgenommene Oper zusammentragen. Er und ein Netz von Gleichgesinnten spielten sich die Aufnahmen gegenseitig zu. Auch Aufnahmen aus Europa und aus Russland sind vorhanden.
Nach Ehrenreichs Tod sollte dieser Schatz für die Forschung zugänglich gemacht werden – so sein letzter Wille. Doch niemand in New York konnte Ehrenreichs Archiv aufnehmen. Niemand wollte sich verpflichten.
Wie die Bänder nach Bern gelangten
Der Sohn seines Nachlassverwalters arbeitete zu jener Zeit an der Hochschule der Künste (HKB) in Bern. Und so gelangten 50 Kisten mit Bändern, Kassetten, Programmheften, Büchern und Zeitungskritiken schliesslich in die Schweiz.
Leiterin der Ehrenreich-Collection ist Laura Moeckli. Sie und ihr Team haben die Bänder digitalisiert und einen Katalog dazu geschrieben. Moeckli sagt: «Das ist ein Riesenschatz. Aber leider illegal. Wir dürfen ihn nicht herausgeben.»
Forschungsarbeit unter erschwerten Bedingungen
Das heisst: Wer daran forschen will, muss nach Bern reisen, obwohl die Aufnahmen digital zur Verfügung stehen würden. «Wenn wir diese Aufnahmen weiterschicken, können sie theoretisch x-fach kopiert werden. Das wollen wir nicht», erklärt Moeckli. Und es wäre illegal.
Das Schweizer Gesetz sieht vor: Wer illegal gemachte Aufnahmen verbreitet, macht sich strafbar: Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen. Die Aufbewahrung ist für die HKB hingegen nicht justiziabel, da mit der Forschung an den Objekten wissenschaftliche Ziele verbunden sind.
Das macht die Forschung an den Aufnahmen schwierig – vor allem die internationale. Immerhin ein Projekt des Schweizer Verein Memoriav ist am Laufen. Der Verein kümmert sich um das audiovisuelle Erbe des Landes. Auf die Ehrenreich-Collection bezogen heisst das: Sie wollen wissen, welche Schweizer Sängerinnen, Dirigenten und Komponisten sind damals in New York aufgetreten oder wurden gespielt?
Weitere Projekte in Bern sollen folgen: zum Beispiel über die Geschichte der New York City Opera, die 2013 in Konkurs gegangen ist. Ehrenreichs Opernschatz birgt wohl noch viele weitere Schätze in sich.