Der Gemeinderat von Gipf-Oberfrick schreibt in einer Mitteilung, dass er die Beschwerde abweise. Das Glockengeläut habe eine «sehr eingeschränkte Betriebszeit». Lärmmessungen bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin hätten zudem ergeben, dass die Immissionsgrenzwerte, die für Verkehrslärm gelten, nicht erreicht würden.
«Weder unerträglich noch gesundheitsschädigend»
Deshalb erachte der Gemeinderat das Glockengeläut «weder als unerträglich noch als gesundheitsschädigend». Weiter zu beachten sei zudem, dass es sich beim Glockengeläut um eine akzeptierte Tradition handle.
Die Beschwerdeführerin hatte argumentiert, dass das Glockengeläut um 6 Uhr morgens die Ruhezeiten verletzen würde. Das Glockengeläut solle deshalb eingestellt werden.
Die Beschwerdeführerin will die Klage nicht weiterziehen, dies sagte sie gegenüber der Aargauer Zeitung: «Ich akzeptiere den Beschluss».