Die Zahl der vom Amt für Migration und Integration (MIKA) ausgestellten Verwaltungsbussen (100) und Mahnungen (374) wegen Meldepflichtverstössen blieben gleich wie 2013. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten kantonalen Jahresbericht 2014 zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes hervor.
Mehr Schwarzarbeitkontrollen
Etwas zugenommen, von 17,8 auf 21,8 Prozent, hat der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle. Diese werden jeweils aufgrund eines Verdachtsmoments an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. Die Fälle betrafen die mögliche Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.
Letztes Jahr wurden im Kanton Aargau insgesamt 666 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, 55 mehr als 2013. Kontrolliert wurde rund 1400 Personen, 300 mehr als im Jahr davor.
In Branchen ohne GAV wurden letztes Jahr 2742 Personenkontrollen in 632 Betrieben durchgeführt. Bei 314 ausländischen Entsendebetrieben wurden 1192 Arbeitnehmende überprüft. Bei 80 dieser ausländischen Betriebe musste ein Verfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt werden. Das sind 24 Verfahren weniger als im Jahr davor.
74 der 80 letztjährigen Verfahren konnten inzwischen abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen überwiesen die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden. Die restlichen sechs Verfahren scheiterten.