Kantonsrat Markus Ammann (SP, Olten) war es, der in einem Vorstoss an die Regierung wissen wollte, ob man auf Lärmschutzwänden im Kanton Solothurn nicht Solarzellen installieren könnte. Ammann sieht in der Kombination von Lärmschutz und Stromproduktion ein «konstruktiver Beitrag zur Energiewende».
Die Solothurner Regierung hat Ammanns Vorstoss nun beantwortet und teilt seine Auffassung nicht - aus mehreren Gründen:
- Solarzellen auf Lärmschutzwänden könnten eine «nachteilige Wirkung für den Lärmschutz» haben, da sie Lärm nicht absorbieren, sondern reflektieren.
- Die Solarzellen müssen auf die Sonneneinstrahlung ausgerichtet sein, um einen guten Wirkungsgrad zu erzielen. Dies verändere den «Raumbedarf und das Erscheinungsbild» der Lärmschutzwände.
- Nur ca. 1 Kilometer Lärmschutzwände gehören dem Kanton Solothurn. Der Rest gehört dem Bund, Gemeinden oder Privaten. Deshalb wäre «ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich», so die Solothurner Regierung.
Die Solothurner Regierung betont zudem, dass der Kanton von 1995 bis 2014 insgesamt 14 Photovoltaikanlagen erstellt habe. Diese Anlagen haben eine Grösse von total 1'160 kWp (Kilowatt Peak) und eine Energieproduktion von 1'068'000 kWh pro Jahr.