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Aargau Solothurn Spitaltarife: Aargau verletzt Bundesrecht

Spitäler, Krankenkassen und Kanton liegen sich wegen den Spitaltarifen schon länger in den Haaren. Nun hält das Bundesverwaltungsgericht fest: Der Aargau macht es falsch. Er muss mehr Wettbewerb zwischen den Spitälern zulassen.

Das Aargauer Spitalgesetz sorgt schon länger für rote Köpfe. Das Kantonsspital Aarau hat 2013 in einem Gutachten festgehalten, das Spitalgesetz sei bundesrechtswidrig. Und ein anderes Gutachten des Krankenversicherers Helsana kam zum Schluss, ein Paragraph im Spitalgesetz sei «als nichtig zu betrachten».

Nun erhalten die Kritiker Recht. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das am Freitag veröffentlicht worden ist, steht: Der kritisierte Paragraph des Aargauer Spitalgesetzes sei mit den Grundsätzen des Bundesgesetzes «nicht vereinbar».

Aargau lässt zu wenig Wettbewerb zu

Beim Rechtsstreit geht es um die neue Spitalfinanzierung. Das neue System mit Fallpauschalen wurde 2012 in der ganzen Schweiz eingeführt. Der Bund wollte damit den Wettbewerb zwischen den Spitälern stärken.

Das Aargauer Spitalgesetz führt zu Gleichmacherei statt Wettbewerb.
Autor: Bundesverwaltungsgericht sinngemässe Aussage

Genau dies macht der Aargau aber nicht, halten die Richter jetzt fest. Das Aargauer Spitalgesetz führe zu Gleichmacherei statt Wettbewerb, sagen die Richter sinngemäss. Das Gesetz sieht vor, dass sämtliche Spitäler im Kanton mit dem gleichen Basistarif abrechnen müssen. Diese Regelung wird sich nach dem jetzt erfolgten Richterspruch wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen.

Sieg für Hirslanden Klinik Aarau

«Noch ein Prozess»

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Im Streit um die Spital-Tarife hat auch die Asana-Gruppe den Kanton Aargau vor Gericht gezerrt. Zur Asana gehören die Regionalspitäler Menziken und Leuggern. Sie kritisieren das Gleiche wie die Hirslanden Klinik. Es darf deshalb erwartet werden, dass das Bundesverwaltungsgericht nächstens auch in diesem Fall gegen den Kanton Aargau entscheidet.

Im konkreten Fall war die Hirslanden Klinik Aarau vor Gericht gegangen. Diese hatte sich 2012 mit Krankenkassen auf einen Tarif geeinigt. Die Aargauer Regierung hatte den Tarif als zu hoch kritisiert und selber einen Tarif festgelegt.

Die Regierung habe damit gegen die Vertragsfreiheit verstossen, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Der Aargau müsse den Spitälern und Krankenkassen mehr Freiheiten eingestehen beim Gestalten der Tarife.

Kanton soll sich weniger einmischen

Nur wenn zwischen Leistungserbringern und Versicherern kein Tarifvertrag zustande komme, dürfe die Kantonsregierung den Tarif festsetzen, halten die Richter fest.

Die «hoheitliche Tariffestsetzung» müsse die Ausnahme sein, da die Tarifpartner sonst «kaum mehr bereit wären, in aufwändigen Vertragsverhandlungen nach tragfähigen Kompromissen zu suchen».

Regierungsrätin Hochuli muss über die Bücher

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig, es kann nicht vor Bundesgericht weitergezogen werden. Die Aargauer Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli wollte das Urteil auf Anfrage von Radio SRF nicht kommentieren. Sie nehme es zur Kenntnis.

Nach dem Richterspruch aus St. Gallen ist aber klar: Der Aargau muss seine Spital-Politik ändern und sein Spitalgesetz so anpassen, dass es dem Willen des Bundes entspricht. Oder wie es die Juristen des Bundesverwaltungsgerichts formulieren: Der Aargau müsse die «derogatorische Kraft des Bundesrechts beachten».

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