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Aargau Solothurn Verdächtiger kommt nach tödlichem Unfall in Gippingen frei

Der Radrennfahrer, der nach dem tödlichen Unfall vom Samstag an den Radsporttagen Gippingen im Aargau verhaftet worden war, muss aus der Haft entlassen werden. Das hat das Aargauer Obergericht entschieden. Es lehnte eine Untersuchungshaft ab, die Staatsanwaltschaft kam mit ihrem Antrag nicht durch.

Der Unfall passierte am Samstag um 14 Uhr 30. Eine Gruppe Radrennfahrer fuhr am Volksradrennen sehr schnell den Hügel Richtung Böttstein hinunter. Ein anderer Fahrer überholte die Vierergruppe. Dabei berührte er offenbar einen anderen Fahrer, worauf alle Fahrer der Gruppe stürzten. Ein 36-jähriger Fahrer starb in der Folge, drei wurden verletzt.

Verdächtiger kommt frei – keine Verdunkelungsgefahr

Radrennfahrer
Legende: Profirennfahrer am Donnerstag in Gippingen. Am Samstag, beim Volksradrennen, starb ein Fahrer nach einem Unfall. Keystone

Noch am selbst Abend verhaftete die Polizei einen 50-jährigen Mann. Er soll den Sturz des Verunfallten verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte danach Untersuchungshaft. Gegen den Mann aus der Region Zürich läuft ein Strafverfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung, fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Mann eineUntersuchungshaft von maximal drei Monaten. Die Begründung: Es bestehe Verdunkelungsgefahr.

Das zuständige Zwangsmassnahmengericht wies diesen Antrag am Mittwoch aber ab. Die Staatsanwaltschaft reichte gegen diesen Entscheid am Donnerstag beim Obergericht Beschwerde ein. Noch am selben Tag entschied das Obergericht jedoch superprovisorisch, dass der Beschuldigte aus der Haft entlassen werden muss, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Auch das Obergericht verneinte eine Kollusionsgefahr. Der definitive Entscheid im Beschwerdeverfahren steht noch aus.

Weisen erste Aussagen des Verdächtigen auf Unfall hin?

Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Beschuldigte den Unfall verursacht haben könnte. In der Befragung bestritt der Mann, ursächlich für den Unfall und für den Tod eines Radrennfahrers verantwortlich zu sein. Er gab laut Staatsanwaltschaft zu, dass es zu einem Körperkontakt kam, jedoch nicht direkt mit dem Verstorbenen.

«Untersuchungshaft unverhältnismässig»

Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass sich der Verursacher des Unfalls mit anderen absprechen könnte, zum Beispiel. Deshalb stellte sie den Antrag auf eine längere Haft. Andererseits ist die Untersuchungshaft auch eine delikate Sache. Unter Umständen sitzt jemand für mehrere Monate hinter Gitter, für etwas, das sich als «normaler» Unfall herausstellen könnte.

Auch Strafrechtsprofessor Franz Riklin (Universität Fribourg) verwundert das Urteil des Zwangsmassnahmengerichts nicht. In diesem Fall seien drei Monate unverhältnismässig, sagt Riklin gegenüber Radio SRF. Eine längere Haft wäre für Radrennen auch ein Präzedenzfall. Gerangel und Stürze an Radrennen sind nicht selten. Deshalb hat man gespannt auf den Entscheid aus dem Aargau gewartet.

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