Wenn eine Gemeinde sparen muss, gibt es viele Diskussionen. Wenn eine Gemeinde wieder zu Geld kommt, werden die Diskussionen aber nicht weniger. Das zeigt sich am Beispiel Olten. Am Donnerstagabend konnte sich das Oltner Parlament zur überraschend guten Rechnung 2015 äussern – und tat dies mit mehreren kritischen Aussagen.
Zu viel gespart?
Statt einem Minus von rund sechs Millionen Franken resultierte ein Plus von gut fünf Millionen. Das wurde von allen Parteien begrüsst und gelobt. Doch statt nur die Rechnung zu kommentieren, hielten alle Parteien auch Rückschau, gepaart mit Kritik.
«Schade, dass wir viel Bewährtes eingespart und abgewürgt haben», warf Christoph Fink von der Fraktion CVP/EVP/GLP in die Runde. Ähnlich tönte es bei der SP: «Hat Olten zu viel gespart?», fragte etwa SP-Gemeinderat Ruedi Moor. Dabei liess er offen, ob er dafür Parlament oder Stadtrat verantwortliche mache.
Bei den Oltner Grünen weckte das unerwartete Plus sogar umgehend neue Begehrlichkeiten. Man müsse nun in die Zukunft schauen, meinte der Grüne Michael Neuenschwander. Sanierungen, wie die des Schwimmbads, müssten nun stärker vorangetrieben werden. Es gebe einiges zu tun in der Stadt Olten.
Zu wenig gespart?
Ganz anders sahen das SVP und FDP. Die Situation habe sich «leicht entspannt», im Lot seien die Finanzen aber noch nicht, so die FDP. Oder wie es deren Gemeinderat Heinz Eng konkret formulierte: «Eine Schwalbe macht noch lange keinen Sommer.» Es gelte, weiterhin sorgsam mit dem Geld umzugehen und zu sparen. Zum Beispiel bei den Sozialhilfekosten.
Und für die SVP wurden die Bürger in den letzten Jahren von der Stadt zu stark geschröpft, mit höheren Steuern und Gebühren. «Passiert ist das, weil der Stadtrat zu schwarz gemalt hat», sagte SVP-Gemeinderat Matthias Borner. Den Kurs des Sparens müsse die Stadt jedoch beibehalten.
Schliesslich nahmen alle im Saal die Rechnung zur Kenntnis und lobten ausserdem die gute Arbeit des Stadtpersonals. Der Stadtrat musste sich zu den Vorwürfen nicht äussern, da es nur um die Kenntnisnahme ging und die Rechnung nicht zurück gewiesen werden kann.