Jagdgesetz
Eidg. Vorlage: Änderung des Jagdgesetzes
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JA
1'530'811 Stimmen
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NEIN
1'653'873 Stimmen
- Das Jagdgesetz wird mit 51.9 Prozent abgelehnt.
- Bei den Resultaten zeigte sich ein Graben zwischen Bergkantonen und städtischen und Westschweizer Kantonen.
Von den fünf nationalen Vorlagen, die am Sonntag zur Abstimmung kamen, war das revidierte Jagdgesetz im Vorfeld des Abstimmungskampfs wohl die umstrittenste. Es ging sehr lange, bis überhaupt eine Aussage zum Ausgang der Abstimmung gemacht werden konnte. Doch am Ende war klar: Das Jagdgesetz scheitert sehr knapp. Es war das Mittelland und die Westschweiz, die den Ausschlag zum Nein beim Jagdgesetz gaben.
Lukas Golder vom Institut gfs.bern interpretiert das Ergebnis zum Jagdgesetz folgendermassen: «Die Berggebiete und Kantone der Zentralschweiz stimmten für das Jagdgesetz. Das grosse Mittelland zusammen mit der Westschweiz, wo viele Leute wohnen, haben heute den Ausschlag zum Nein gegeben.» Die Wahlbeteiligung beim Jagdgesetz lag bei 59.3 Prozent.
Präventive Abschüsse
Insgesamt haben also die Argumente von Links-Grün und den Tier- und Umweltverbänden, die gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatten, im Abstimmungskampf mehr überzeugt. Da war immer wieder – und auch am Wahlsonntag – von einem «Abschussgesetz für den Wolf» die Rede, von «einem missratenen Gesetz, das Wildtiere bedrängt».
Es waren vor allem die neu erlaubten präventiven Abschüsse von einzelnen Wölfen sowie die vorgesehene legitimierte Regulierung von Wolfsrudeln, die die Gemüter der Gegner erhitzten. Es sei ein Widerspruch, ein geschütztes Tier zu töten, ohne dass es jeglichen Schaden angerichtet habe, lautete der Tenor. So mache das revidierte Jagdgesetz Abschüsse «auf Vorrat» möglich.
Gegner befürchteten weniger Artenvielfalt
Die Gegner sahen in dem neuen Jagdgesetz aber nicht nur den Wolf gefährdet, sondern auch andere geschützte Tierarten. So ging im Abstimmungskampf fast schon unter, dass die Regulierungsregeln nicht nur für den Wolf, sondern auch für den Steinbock gelten sollten.
Umweltschützer warnten, dass schon bald auch der Biber oder der Luchs auf dieser Abschussliste stehen könnten. Dabei wurde auf einen Gesetzesartikel verwiesen, der festhält, dass der Bundesrat ohne die Zustimmung des Parlaments oder des Volks weitere geschützte Tierarten als regulierbar erklären kann. Der Bundesrat dementierte solche Pläne. Die Gegner zogen das Fazit: «Was die Revision tatsächlich mit sich bringt, ist weniger Artenschutz.»
Das alte Gesetz ist das neue
Mit dem Nein zum revidierten Jagdgesetz bleibt das Gesetz von 1986 in Kraft. Die Gegner kündigten schon vor der Abstimmung an, dass nach der Ablehnung bald die Arbeiten an einer neuen Vorlage begonnen werden sollen, um ein Gesetz zu haben, das dem Artenschutz tatsächlich gerecht werde.