Das Nein-Komitee gegen höhere Kinderabzüge wertet das klare Nein zur Vorlage als «Absage an Geschenke für die Reichen».
«Eine riesige Überraschung» für die Gegner
Für Beat Jans vom Nein-Komitee «eine riesige Überraschung». Es zeige aber, dass die Bürgerinnen und Bürger «diesen Etikettenschwindel» durchschaut hätten. Das Ergebnis sei hingegen ein klares Zeichen für eine gerechte Steuerpolitik sowie eine wirksame Familienpolitik.
Er hoffe, bei den Befürwortern sei nun angekommen, dass es nicht goutiert werde, wenn einseitig nur die obersten Einkommen entlastet würden. In diesem Sinne sei die Ablehnung auch ein wichtiges Signal gegen weitere Steuersenkungspakete. Die SP wolle nun eine Erhöhung der Kinderzulagen anstreben.
Und auch das liberale Komitee gegen die Erhöhung der Kinderabzüge freut sich über das Ergebnis. Man habe viele liberale und bürgerliche Stimmende erreicht, freut sich Kathrin Bertschy (GLP/BE) auf Twitter.
Befürworter ohne Chance gegen «Neidargument»
Es sei nicht gelungen, gegen das «Neidargument» anzukämpfen. So kommentierte Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH) vom Befürworterkomitee die Niederlage bei der Vorlage zu höheren Kinderabzügen.
«Die Zahlen sprechen eine klare Sprache, was ich bedauere», sagte Kutter, eine der Gallionsfiguren im Kampf für diese Abzüge. Die Gegenkampagne habe sehr stark auf das Neidargument gesetzt, obwohl 60 Prozent der Familien von den Erleichterungen profitiert hätten. Kutter räumte ein, «dass wir Schwierigkeiten hatten, gegen das Argument anzukämpfen».
Ursprüngliche Vorlage wiederbeleben
Das liberale Komitee, das das Referendum der SP unterstützt hatte, will als nächsten ersten Schritt eine parlamentarische Initiative aus der FDP durchbringen. Diese will zurück zur bundesrätlichen Vorlage, das heisst, den Abzug für von Dritten betreute Kinder von 10'100 auf bis zu 25'000 Franken anheben.
Gleich tönt es im Lager der Verlierer: Auch für Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH), der zu den Treibern der Vorlage gehört hatte, ist vorstellbar, die ursprüngliche Vorlage ohne die nachträglich eingefügte Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10'000 Franken wiederzubeleben.