Im Kanton Genf soll ein Monopol für den Aufbau und Betrieb eines Fernwärmenetzes geschaffen werden. Die Genferinnen und Genfer befinden am 13. Februar darüber, ob sie dieses Prinzip in die Kantonsverfassung aufnehmen wollen. Das Monopol soll an die Services Industriels de Genève (SIG) übertragen werden.
Weil es dafür eine Änderung der Verfassung braucht, muss die Vorlage dem Stimmvolk unterbreitet werden. Ein kantonales Monopol in der Versorgung und Verteilung von Wasser und Elektrizität ist bereits in der Verfassung verankert. Es würde bei einem Ja der Stimmberechtigten auf die Wärmeenergie ausgedehnt.
250 Kilometer Rohrleitungen
Der Grosse Rat hat bereits ein Gesetz angenommen, das auf eine koordinierte Entwicklung der thermischen Energie abzielt. Dieses sieht vor, dass Infrastrukturen von öffentlichem Nutzen durch die SIG aufgebaut und betrieben werden. Das Unternehmen hat 234'000 Kunden im Kanton Genf und versorgt diese mit Wasser, Strom, Gas und Wärmeenergie. Die selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtung betreibt bereits GéniLac, ein Heiz- und Kühlsystem, das mit Wasser aus dem Genfersee arbeitet.
Bis 2030 sollen in der Stadt Genf und in den grossen Gemeinden 250 Kilometer Rohrleitungen gebaut werden, um einen Viertel der Energieversorgung des Kantons sicherzustellen. Veranschlagt sind für das Projekt 4 Milliarden Franken bis 2030. Damit die Investitionskosten nicht an die Kunden überwälzt werden, wurden Schutzmassnahmen getroffen. Trotzdem lehnen FDP und SVP die Verfassungsänderung ab.
Längere Wartezeit für Sozialwohnung
Das Genfer Volk wird am 13. Februar ausserdem darüber entscheiden, ob die Bedingungen für den Erhalt einer Sozialwohnung verschärft werden sollen. Die rechte Mehrheit des Grossen Rates hat das allgemeine Wohnungs- und Mietrecht auf Antrag des Mouvement citoyens genevois (MCG) so abgeändert, dass jemand vorgängig vier statt zwei Jahre im Kanton gelebt haben muss, um eine subventionierte Wohnung zu erhalten.
Gegen diese Verschärfung haben linke Kreise das Referendum ergriffen. Sie sehen darin eine Diskriminierung für alle, die nicht im Kanton leben. Ausschlaggebend müsse die soziale Not sein und nicht das Kriterium der Aufenthaltsdauer. Eine Verlängerung der Wartezeit verschärft in ihren Augen die Armut. Und auch der Mittelstand werde davon betroffen sein, warnen sie.