Das schlechte Wetter macht den Organisatoren des Kantonalturnfests in Thun einen Strich durch die Rechnung. Am Sonntagmittag wurden die Aussenwettkämpfe vorsorglich abgebrochen. Laut Mitteilung des Organisationskomitees habe sich die Wettersituation zugespitzt, Spontanblitze könnten nicht ausgeschlossen werden.
Das OK bedaure diesen Schritt sehr, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen, jedoch stehe die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an erster Stelle.
Blitzeinschlag am Samstag
Bereits am späteren Samstagnachmittag hatte ein Blitz auf der Allmend eingeschlagen. Personen- oder Sachschäden sind den Organisatoren laut Mitteilung vom Samstagabend nicht bekannt. Nachdem sich das Gewitter verzogen hatte, konnte der Wettkampf am Samstag nach rund einer Stunde wieder aufgenommen werden.
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Wegen des unbeständigen Wetters hatten die Organisatoren in enger Zusammenarbeit mit einem professionellen Wetterdienst die Situation den ganzen Tag über beobachtet.
Anzeichen für eine Gewitterzelle direkt über dem Festgelände auf dem weitläufigen Thuner Waffenplatz habe es keine gegeben, schreiben die Organisatoren in ihrer Mitteilung. Trotz professioneller Beurteilung habe sich ein Ausläufer einer Gewitterzelle gegen 16.10 Uhr über dem Festgelände entladen.
Erinnerungen an Biel werden wach
Der Blitzeinschlag in Thun ist glimpflich verlaufen. 2013 hingegen, beim eidgenössischen Turnfest in Biel, richtete ein Unwetter massive Schäden an. Es gab unzählige Verletzte. Ein Mann wurde so schwer getroffen, dass er an seinen Verletzungen starb.
«Das Turnfest in Biel ist auch uns in Erinnerung geblieben», sagt der OK-Präsident des Kantonalturnfests in Thun, Daniel Iseli, gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis». Das OK habe für den Ernstfall vorgesorgt, die Alarmstrukturen verbessert und sich schliesslich auch rechtlich abgesichert. «Wir wissen alle, auf was wir uns eingelassen haben.»
Rechtlich ist das eidgenössische Turnfest in Biel auch nach drei Jahren noch nicht abgeschlossen. Gegen den Direktor ermittelt die bernische Staatsanwaltschaft. Weil eines der Opfer starb, wurde der Tatbestand auf fahrlässige Tötung ausgedehnt. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage erklärt, bleibt in Bezug auf die anderen mutmasslich geschädigten Personen der Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung bestehen. Für den Direktor des eidgenössischen Turnfestes gilt, solange kein Urteil vorliegt, die Unschuldsvermutung.