Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Diözese Chur gegen die katholischen Landeskirche Graubünden ab. Die Landeskirche hatte 2012 den Verein «adebar, Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden» mit 15'000 Franken unterstützt. Der Beitrag wurde unter der Bedingung zugesprochen, dass der Verein das Geld nicht für die Beratung über Abtreibungsmethoden, die Begleitung von Abtreibungen oder die «Pille danach» verwenden dürfe.
Keine Verletzung der Glaubensfreiheit
Trotz dieser Einschränkung reichten die Diözese Chur und der Generalvikar des Bistums Beschwerde gegen die Vergabe des Beitrages ein. Sowohl die Rekurskommission der Katholischen Landeskirche wie auch das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden lehnten den Rekurs ab.
Nun kommt auch das Bundesgericht zum Schluss, dass die Vergabe des Beitrages an den Verein «adebar» keine Verletzung der Glaubensfreiheit oder eine willkürliche Anwendung des Landeskirchenrechts sei.
«Finanzmittel für kirchenfeindliche Aktivitäten»
Das Bistum Chur kommentiert das Urteil mit Unverständnis: «In der Schweiz muss die katholische Kirche somit hinnehmen, dass der Staat von ihm geschaffenen Organisationen (Landeskirchen) erlaubt, von Gläubigen Steuern einzutreiben und mit diesen Finanzmitteln dann gegen Grundsätze der katholischen Kirche zu handeln», heisst es in einem am Mittwoch verschickten Schreiben. In der Konsequenz müssten katholische Steuerzahler nun damit rechnen, dass ihre Finanzmittel im Einklang mit staatlichem Recht für kirchenferne oder kirchenfeindliche Aktivitäten eingesetzt werden, schreibt das Bistum weiter.