Die Berner Staatsanwaltschaft hat weitere Einzelheiten zu den Hintergründen des Tötungsdelikts in Tramelan (BE) vom vergangenen Wochenende bekannt gegeben. Demnach befand sich der mutmassliche Täter auf einem im Rahmen des Massnahmenvollzugs bewilligten Familienbesuch.
Psychisch krank
Beim mutmasslichen Täter handle es sich um einen heute 19-jährigen jungen Erwachsenen, mit dem sich die Jugendanwaltschaft des Kantons Bern bereits seit 2015 befasst hat. Er leide unter einer psychischen Erkrankung und habe sich gestützt auf ein Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern in einer geschlossenen Unterbringung nach Jugendstrafrecht befunden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Jugendanwaltschaft sei neben der Durchführung der Strafuntersuchung auch für den Vollzug der Entscheide zuständig und arbeite eng mit spezialisierten Behörden und Institutionen zusammen.
Im Kanton Neuenburg untergebracht
Im Rahmen der Massnahmenplanung habe sich der Jugendliche in einer Institution im Kanton Neuenburg befunden. Diese sei auf unterschiedliche psychische Störungen und Behinderungen auf verschiedenen Niveaus spezialisiert. Sie könne den geschlossenen Vollzug sicherstellen.
Gegenstand der laufenden Untersuchungen seien einerseits die Gewaltdelikte in Tramelan durch die Berner Staatsanwaltschaft Jura-Seeland. Auf der anderen Seite würden die psychiatrisch indizierte Vollzugsöffnung und damit auch die Bedingungen und Auflagen des für das Wochenende gewährten Familienbesuchs durch die Generalstaatsanwaltschaft untersucht.
Tatverdächtiger geständig
Der 19-jährige Mann hat inzwischen gestanden, in der Nacht auf Sonntag in Tramelan zuerst drei Personen verletzt und dann am Bahnhof einen Mann getötet zu haben. Der Täter befindet sich in Haft. Beim Todesopfer handelt es sich um einen 36-jährigen Mann aus dem Kanton Bern.
Mit den drei anderen Opfern des Angriffs, die allesamt verletzt hospitalisiert wurden, lebte der Täter im gleichen Haus. Es handelt sich dabei um zwei erwachsene Personen und ein minderjähriges Mädchen.