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Graubünden Bundesgericht beschäftigt sich mit Schulstrafe

Eine Oberstufenschülerin aus dem Kanton Graubünden wurde vom Lehrer zum Nachsitzen verdonnert. Dagegen haben sich die Eltern beim Kanton gewehrt. Die Strafe sei nicht gerechtfertigt. Der Fall beschäftigt mittlerweile das Bundesgericht.

Passiert ist es an einem Skitag einer Oberstufenschule aus Graubünden. Bevor die Schüler ins Tal fuhren, hatten die Lehrer den Jugendlichen zu verstehen gegeben, welche Piste sie nehmen müssten.

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Die Schülerin musste eine Strafaufgabe schreiben (Silvio Liechti, 19.04.2013)
01:38 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 38 Sekunden.

Einzelne Schüler sind dann aber die falsche Route gefahren. Später haben sie jedoch wieder auf die korrekte Piste gewechselt. Das hatte Konsequenzen. Die Gruppe musste anderthalb Stunden nachsitzen und eine Strafaufgabe schreiben. Dagegen hatten sich die Eltern eines Mädchens beim Kanton gewehrt. Dort kam man aber zum Schluss, dass die Strafe gerechtfertigt gewesen sei.

Die Eltern zogen den Fall dann ans Bündner Verwaltungsgericht. Die Richter kamen zum selben Urteil wie der Kanton. Die Gruppe sei nicht geschlossen ins Tal gefahren, wie das die Lehrer verlangt hätten. Aus diesem Grund sei die Strafe richtig gewesen. Die Eltern haben das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Die Richter in Lausanne müssen nun entscheiden.

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