Worum geht es? Das Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betrifft die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union, die in einigen EU-Ländern schon umgesetzt ist. Seither sind Plattformen haftbar für ihre Inhalte. Das gilt zum Beispiel auch, wenn jemand ein Musikstück ohne Lizenz hochlädt. Obschon die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis letzten Sommer in einem nationalen Gesetz hätten umsetzen müssen, haben dies die meisten EU-Staaten noch nicht gemacht. Polen hat gegen diese Richtlinie geklagt. Die freie Meinungsäusserung und die Informationsfreiheit seien gefährdet, argumentiert Polen.
Wie hat der EuGH entschieden? Das europäische Höchstgericht in Luxemburg wies am Dienstag eine Klage Polens gegen Teile der Reform ab. Es verwies darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie beispielsweise Youtube zu wahren.
Wem nützt die Urheberrechtsrichtlinie? Diese Richtlinie soll all jene Personen schützen, die Material wie beispielsweise ein Musikstück, einen Film oder ein Bild gemacht haben, welches dem Urheberrecht unterstellt ist. Es geht aber auch um Zeitungsartikel, die beispielsweise bei Google erscheinen, obwohl dazu oft die Rechtsgrundlage fehlt.
Wo liegt die Kontroverse? Es stellt sich die Frage, wer in Zukunft kontrolliert, was man auf einer Internetseite veröffentlichen darf. Menschen können das nicht machen, weil jeden Tag zu viele Dateien ins Internet hochgeladen werden. Darum soll es sogenannte Uploadfilter geben, die kontrollieren, ob man ein Musikstück ins Internet stellen darf oder nicht. Diese Uploadfilter funktionieren noch nicht sehr gut. Darum besteht die Gefahr, dass zu viele Dateien blockiert werden, die eigentlich gar nicht unter diese Richtlinie fallen.
Betrifft der heutige Entscheid die Schweiz? Nach Einschätzung von SRF-EU-Korrespondent Michael Rauchenstein ist die Schweiz nicht direkt betroffen. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie, welche die europäischen Mitgliedstaaten betrifft. «In der Praxis ist es aber oft so, dass Regelungen im digitalen Raum auch in der Schweiz spürbar sind. Grosse Internetkonzerne unterscheiden in der Umsetzung meistens nicht zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. Daher ist es gut möglich, dass diese Uploadfilter auch in der Schweiz angewendet werden könnten.»