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International Nürnberger Prozesse: Fragen & Antworten

Am 20. November 1945 begann der erste der dreizehn Nürnberger Prozesse. Der Jahrhundertprozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher beeinflusst Tribunale gegen Kriegsverbrecher bis heute. Sieben Fragen und Antworten.

Warum die Prozesse?

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs wollten deutsche Politiker, Militärs und führende Personen aus der Wirtschaft für ihre Rolle beim Planen und Führen des Angriffskriegs und den Massenmord an Millionen von Menschen in den Vernichtungslagern strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.

Wer waren die Ankläger?

Robert H. Jackson, Richter am Obersten Gericht der Vereinigten Staaten, Roman Rudenko, Generalstaatsanwalt der UdSSR, Sir Hartley Shawcross, britischer Justizminister, François de Menthon und nach dessen Rücktritt Auguste Champetier de Ribes, beide französische Politiker und Juristen.

Wer waren die Angeklagten?

Eigentlich hätte man Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Heinrich Himmler und dem SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich den Prozess machen wollen. Diese waren aber bereits tot. Reichsminister und Leiter der NSDAP-Partei-Kanzlei Martin Bormann war unauffindbar. Also wählte man Personen aus, die für bestimmte Bereiche des Nazi-Propaganda- und Vernichtungsapparats verantwortlich waren: leitende Figuren beim Oberkommando der Wehrmacht, der Kriegsmarine, der SS, und Verantwortliche für die Kriegswirtschaft und für Verbrechen in den besetzten Gebieten. Für die nationalsozialistische Führung wurde unter anderem Reichsmarshall Hermann Göring und Hitlers Stellvertreter Rudolf Hess angeklagt.

Was waren die Anklagepunkte?

Es gab vier Hauptanklagepunkte:

  1. Gemeinsamer Plan oder Verschwörung
  2. Verbrechen gegen den Frieden
  3. Kriegsverbrechen
  4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Warum Nürnberg?

In Nürnberg hatte der Jusitzpalast den Krieg praktisch unbeschädigt überstanden, ausserdem war gleich daneben ein grosses Gefängnis. In Nürnberg hatten zudem die NSDAP-Reichsparteitage stattgefunden. Gerade hier den führenden Nazis den Prozess zu machen, hatte grosse symbolische Ausstrahlungskraft.

Welche Urteile fällten die Richter?

Von den insgesamt 24 Angeklagten wurden 12 zum Tod durch den Strang verurteilt, einer davon in Abwesenheit. Zehn wurden gehängt, Hermann Göring tötete sich vor der Vollstreckung des Urteils selbst. Drei Angeklagte erhielten eine lebenslange Haftstrafe, vier weitere Hafstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. In den Fünfziger Jahren wurden drei davon begnadigt. Es gab auch drei Freisprüche. Zudem wurde bei einem Angeklagten das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt, und einer hatte bereits vor dem Prozess Suizid begangen.

Warum sind die Nürnberger Prozesse heute noch wichtig?

Die Prozesse setzten neue Massstäbe, die man noch heute als «Nürnberger Prinzipien» bezeichnet: In einem rechtsstaatlichen Verfahren zog man Individuen zur Verantwortung, und scheute dabei auch nicht vor der Anklage und Verurteilung von Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern zurück. Diese Prinzipien haben seither mehrere Kriegsverbrechertribunale geprägt, und sie liegen dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu Grunde.

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