Ein algerischer Terrorist kann in seine Heimat ausgeschafft werden.
Dies hat heute der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) entschieden.
Es gebe keine schwerwiegenden und nachweisbaren Gründe zu glauben, dass dem Mann in Algerien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe. Die Lage in Algerien habe sich verbessert, urteilt das Gericht.
Der Algerier war 2015 in Frankreich wegen Vorbereitung einer terroristischen Handlung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
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Aus dem Archiv: Parlament will Ausschaffungen in Folterstaaten
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