Das St. Galler Gesundheitsdepartement hat über einen Rekurs zu einem Hundeverbot im Aabachdelta in Schmerikon entschieden: Die Massnahme sei unverhältnismässig und solle durch eine Leinenpflicht ersetzt werden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 14 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die Gemeinde Schmerikon hatte im Oktober 2017 ein Hundeverbot im Aachbachdelta sowie an den Zugangswegen auf beiden Seiten erlassen. Damit sollte die Natur besser geschützt werden.
650 Personen unterzeichneten eine Petition gegen das Verbot. 25 Personen reichten einen Rekurs beim Kanton ein. Mit Erfolg: Das Gesundheitsdepartement hat das Verbot aufgehoben.
«Wir sind zum Schluss gekommen, dass der Naturschutz einseitig zu Lasten der Hundehalter verwirklicht werden soll, darum haben wir eine mildere Massnahme verfügt», sagt Ueli Nef vom St. Galler Gesundheitsdepartement.