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Stimmen von der Landsgemeinde zum Ladenschlussgesetz
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 05.05.2019. Bild: SRF / Mario Pavlik
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Landsgemeinde Glarus Kein Ladenschluss um 17 Uhr und Tanzverbot «light»

Die Läden im Kanton Glarus dürfen am Samstag weiterhin bis 23 Uhr geöffnet bleiben. Die Glarnerinnen und Glarner folgen der Empfehlung des Land- und Regierungsrates und erteilen einem entsprechenden Memorialsantrag eine Abfuhr. Der Antrag einer Einzelperson verlangte, dass die Glarner Läden am Samstag und an Feiertagen um 17 Uhr schliessen müssen.

Der Antragsteller wollte Rücksicht auf das Personal nehmen, welches auch am Samstag und an Feiertagen die Abende mit der Familie verbringen möchte, schreibt er im Memorialsantrag. In der heutigen Zeit sei das kein Problem: «Alle haben Tiefkühler und Kühler zu Hause.»

Regelung durch eidgenössisches Recht

Das geltende kantonale Recht in Glarus enthält keine Bestimmung, wann die Verkaufsgeschäfte schliessen müssen. Seit der Aufhebung des Gesetzes über den Ladenschluss durch die Landsgemeinde im Jahr 2000 gelten die Regelungen des Ruhetagsgesetzes. Dieses bestimmt jedoch nicht, wie lange bestimmte Verkaufsgeschäfte geöffnet bleiben dürfen.

Die Ladenöffnungszeiten werden im Kanton Glarus weiterhin durch das eidgenössische Arbeitsrecht geregelt. Verkaufsgeschäfte, welche über keine spezielle Bewilligung verfügen, müssen samstags um 23 Uhr schliessen. Das Bundesrecht wird bei der Regelung der Ladenöffnungszeiten auch in den Nachbarkantonen von Glarus angewendet.

Kantonale Ladenöffnungszeiten

Kanton Montag-Freitag
Samstag
Glarus
6–23 Uhr

6–23 Uhr
St. Gallen
6-19 Uhr
6-17 Uhr
Zürich
6-23 Uhr
6-23 Uhr
Graubünden
6-23 Uhr, Einzelne Gemeinden haben eigenes Ladenöffnungsgesetz eingeführt.
6-23 Uhr, Einzelne Gemeinden haben eigenes Ladenöffnungsgesetz eingeführt.
Schwyz6-23 Uhr
6-23 Uhr

In seiner Stellungnahme zum Memorialsantrag hielt der Regierungsrat fest, dass der Antrag viele Umsetzungsfragen aufwerfe. So sei unklar, ob eine einschränkende Regelung beispielsweise auch für Läden gelte, die vor allem Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Oder ob auch Ausnahmeregelungen in Orten mit erheblicher touristischer Bedeutung beschnitten worden wären.

Tanzverbot «light» angenommen

Nebst den Ladenöffnungszeiten am Samstag und an Feiertagen wurde an der Glarner Landsgemeinde auch über das Tanzverbot an Feiertagen abgestimmt. Ein Memorialsantrag verlangte die Abschaffung des Tanzverbotes am Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Bettag und Weihnachten.

Der Landrat unterbreitete der Landsgemeinde einen Kompromiss, der Veranstaltungen an den Feiertagen zulässt, jedoch nur in geschlossenen Räumen. Dieser Kompromiss wurde von der Landsgemeinde angenommen.

Video
Landsgemeinde Glarus: Einmarsch
Aus News-Clip vom 05.05.2019.
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