Darum geht es: Ab dem 1. März gilt in der Schweiz das neue Asylgesetz. Asylverfahren sollen innert 140 Tagen abgeschlossen sein. Zuvor waren es durchschnittlich 280 Tage. Neu werden nun alle in der Schweiz eintreffenden Asylsuchenden in Bundeszentren aufgenommen. In diesen arbeiten alle am Asylprozess beteiligten Personen unter einem Dach. Gleichzeitig ist die Zahl der Asylgesuche, die beim Bund eingereicht werden, weiter zurückgegangen, von rund 40'000 im Jahr 2015 auf die Hälfte. Dies und die beschleunigten Asylverfahren führen dazu, dass weniger Asylsuchende auf die Gemeinden verteilt werden müssen.
So sind die Gemeinden betroffen: Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr kündigte bereits im November an, er prüfe eine Senkung der Aufnahmequote. Bis jetzt mussten die Gemeinden sieben Asylsuchende pro 1000 Einwohner aufnehmen, neu sind es ab 1. März noch sechs. Dies teilte Fehr am Donnerstag mit.
So werden Rückschaffungen gepusht: Im Migrationsamt kümmert sich ein zusätzlicher Mitarbeiter um die Rückschaffungen. Un einen Anreiz für freiwillige Ausreisen zu schaffen, hat der Kanton zudem eine Kasse geäufnet. Sie soll es ermöglichen, ausreisewilligen Asylsuchenden beim Aufbau einer neuen Existenz in ihrem Heimatland zu unterstützen. Ein Startbeitrag in der Höhe von 3000 bis 4000 Franken sei nichts im Vergleich zu den Kosten, die bei einem Verbleib in der Schweiz anfallen würden, sagte Fehr.
Und so geht es weiter: Der Kanton Zürich sei gerüstet für die schnelleren Asylverfahren, sagte Fehr und lobte die Gemeinden. «Die Gemeinden im Kanton Zürich machen einen herausragenden Job.» Auch in den schwierigsten Zeiten, als es eine Quotenerhöhung gab, hätten alle mitgemacht. Mario Fehr stellte zudem in Aussicht, dass die Aufnahmequote schon bald noch weiter sinken könnte, falls sich die schnelleren Asylverfahren bewährten.