Das neue Raumplanungsgesetz verlangt wirksame Massnahmen gegen die Zersiedlung. Im März 2013 wurde es im Kanton St. Gallen mit 64 Prozent der Stimmen angenommenen. Nun geht es um die konkrete Umsetzung im Richtplan.
- Der neue Richtplan zum Thema Siedlung wird noch im Januar dem Bundesrat vorgelegt. Bis im Sommer könnte er bewilligt sein.
- In der Vernehmlassung waren 137 Stellungnahmen eingegangen. Die grösste Veränderung gab es wegen neuer Grundlagen bei den Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung bis 2040. Statt wie zu Beginn der Arbeiten mit einem Wachstum um 45'000 Personen wird nun mit 80'000 zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet.
- Die mögliche Baufläche für den Kanton ist damit von 150 auf 450 Hektaren angestiegen. Die Zahl der Gemeinden, die auszonen müssen, sank von rund 20 auf noch 13.
- Mit der Erhöhung der Wachstumsziele stehen Massnahmen zur Verdichtung in den Gemeinden weiter im Vordergrund. Deshalb gehört zu den neuen Vorgaben des Richtplans, dass alle Gemeinden ein Konzept für Verdichtungen innerhalb der bestehenden Siedlung vorlegen müssen.