Die bestehenden Bestimmungen würden die Praxis der Polizeiarbeit nicht mehr präzise abbilden, erklärt der Obwaldner Sicherheitsdirektor Christoph Amstad am Mittwoch. Die Anhebung der Gebühren werde nicht «zu mehr Einnahmen in die Staatskasse führen», erklärt er gegenüber Radio SRF. Vielmehr sei die Idee, dass die Einsätze «kostendeckend sind.»
Bei ausserordentlichen Einsätzen kann die Obwaldner Polizei zum Beispiel Veranstaltern den Mannschafts- und Fahrzeugeinsatz in Rechnung stellen oder auch das Material zur Signalisation. Die Polizei verzichtet aber auf Rechnungstellung bei kirchlichen oder gemeinnützigen Anlässen, an der Fasnacht oder bei kantonalen Veranstaltungen.
Pauschalbetrag von 120 Franken
Für diese Einsätze gilt neu eine pauschale Grundgebühr von 120 Franken pro Polizist und Stunde. Korpsmitarbeiter mit speziellen Funktionen wie Kriminaltechniker, Seepolizisten oder Hundeführer kosten statt wie bisher neu 130 Franken.