Die Personalverordnung der Kantonsangestellten des Kantons Appenzell Innerrhoden stammt aus dem Jahr 1998. Seit dem Erlass wurde sie mehrmals in Teilbereichen revidiert. Am Montag stand eine weitere Teilrevision in zweiter Lesung zur Diskussion.
Zentrale Anpassungen betreffen die Verankerung der Arbeitszeit, die Ferienregelung, die Treueprämie und den Vaterschaftsurlaub. Statt vier Wochen gibt es für Mitarbeitende bis zum 50. Altersjahr künftig fünf Wochen Ferien, ältere bekommen sechs Wochen. Im Gegenzug wird die Regelung für die vier Kompensationstage aufgehoben.
Die Bestimmungen in der Revision seien zeitgemäss, ausgewogen und transparent, sagte Säckelmeister Thomas Rechsteiner. Der zusätzliche Ferientag werde durch die Senkung der Treueprämie kompensiert. Beim jetzigen Personalbestand von 206 Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung fielen bei vier Vaterschaften pro Jahr insgesamt 12 zusätzliche Ferientage an, so Rechsteiner.
Vaterschaftsurlaub leicht ausgebaut
In erster Lesung war der Ausbau des Vaterschaftsurlaubs von zwei auf zehn Tage nur knapp gescheitert. Der Antrag war mit 24 gegen 21 Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt worden. Am Montag stimmte der Rat einem Antrag der Standeskommission zu, welcher einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen vorsieht.
Fortan sollte zudem den Müttern ein Urlaub von 16 Wochen gewährt werden. "Damit wären wir auf dem Stand der umliegenden Kantone", sagte Grossrätin Monika Rüegg. Der Kanton müsse sich den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen, um weiterhin qualifiziertes Personal rekrutieren zu können.
Wenig Freude am Ausbau hatte das Gewerbe. Beides zusammen sei zu viel, sagte Grossrat Ruedi Eberle. Sein Antrag, den Mutterschaftsurlaub bei 14 Wochen zu belassen, wurde mit 24 zu 20 Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Damit hält sich Appenzell Innerrhoden weiterhin nur an die Mindestvorgaben des Bundes.
Der Grosse Rat stimmte der Revision der Personalverordnung in zweiter Lesung deutlich zu.