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Panorama «Dolder»-Eigentümer zu 4-Millionen-Busse verknurrt

Urs E. Schwarzenbach soll Kunstgegenstände im Wert von 130 Millionen Franken bei der Einfuhr nicht oder falsch deklariert haben. Die Oberzolldirektion will den Zürcher Geschäftsmann dafür mit vier Millionen Franken büssen. Schwarzenbach weist die Vorwürfe von sich.

Es handelt sich wohl um die höchste je vom Zoll gesprochene Busse: Der Schweizer Milliardär und Mehrheitsaktionär des Zürcher Luxushotels Dolder Grand, Urs E. Schwarzenbach, soll vier Millionen Franken zahlen. Das verfügte die Oberzolldirektion Bern Anfang Oktober. Daniel Saameli, Sprecher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), bestätigte entsprechende Berichte in der «NZZ am Sonntag» und der «SonntagsZeitung».

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Beim Import von Kunstgegenständen sind acht Prozent Mehrwertsteuer fällig. Sie werden anhand einer obligatorischen Selbstdeklaration erhoben.

Der Geschäftsmann soll in 123 Fällen Kunstobjekte gar nicht deklariert haben, in 27 Fällen soll er falsche Angaben gemacht haben. Insgesamt soll Schwarzenbach mehr als 200 Objekte im Wert von mindestens 130 Millionen Franken bei der Einfuhr nicht oder falsch angemeldet haben. Dabei soll er über zehn Millionen Franken an Mehrwertsteuern hinterzogen haben.

Schwarzenbach behielt Verhalten bei – trotz laufender Ermittlungen

In der 75-seitigen Verfügung heisst es, die Widerhandlungen wögen schwer. Die Oberzolldirektion spricht von einer «gewohnheitsmässigen» Vorgehensweise. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Schwarzenbach auch von der laufenden Untersuchung nicht davon habe abhalten lassen, weiter so zu handeln. Die Verfügung ist nicht rechtskräftig.

Nach der ersten Kontrolle am Flughafen Zürich hatte die Zollfahndung Zürich Ende Oktober 2012 eine Untersuchung eröffnet. Im April 2013 führten die Zollfahnder dann mehrere Hausdurchsuchungen in Liegenschaften Schwarzenbachs durch, darunter auch im Hotel The Dolder Grand.

Der 68-Jährige hat am Bezirksgericht Zürich gegen den Entscheid Beschwerde eingelegt. Nicht mehr anfechten kann Schwarzenbach einen früheren Entscheid des Zolls, bei dem er zehn Millionen Franken Mehrwertsteuern nachzahlen muss. In diesem Fall hatte er seine Beschwerde zurückgezogen.

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