- In der Schweiz gilt seit 22 Jahren eine allgemeine Datierungspflicht für Lebensmittel.
- Das Verbrauchsdatum schützt die Gesundheit der Konsumenten.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist für die Gesundheit weniger entscheidend.
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Foodwaste, die Verschwendung vom Lebensmitteln, ist hierzulande meist auf falsche Einkaufsgewohnheiten zurückzuführen: Aktionen verführen zum Grosseinkauf, von dem nach einer Woche oder ein paar Tagen unberührte und angebrochene Verpackungen übrigbleiben. Da stellt sich dann die Frage: «Noch konsumieren oder nicht?»
Eine wichtige Entscheidungshilfe sollen seit 22 Jahren die entsprechenden Angaben auf der Verpackung liefern. Sollen, denn die an sich nützlichen Informationen führen im Alltag gerne zu Verwirrung und dazu, dass man auf Nummer Sicher geht. Sprich: Lebensmittel entsorgt, die noch ohne weiteres hätten verwendet werden können.
Eine kurze Klärung:
- Mit einem Verbrauchsdatum müssen kühl zu lagernde Lebensmittel versehen werden, die in verdorbener Form ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Da man als Laien meist nicht zuverlässig beurteilen kann, ob bereits versteckte Gefahren lauern, lohnt es sich nicht, zu experimentieren: «Abgelaufen» heisst «entsorgen».
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist lediglich ein Qualitätsversprechen des Herstellers: Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Produkt seine volle Qualität (Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz etc.). Danach kommt es vielleicht nicht mehr ganz so appetitlich daher, es lauern aber keine versteckten Gefahren drin. Ob ich es noch verwende oder nicht, liegt in meinem eigenen Ermessen.
Für den verbreiteten Aufdruck «zu verkaufen bis» gibt es übrigens keine gesetzliche Basis. Die interne Anweisung ans Verkaufspersonal kann getrost ignoriert werden und sollte einfach nicht mit dem ähnlich lautenden «zu verbrauchen bis» verwechselt werden.
MHD abschaffen?
Bis 1995 mussten in der Schweiz nur Fleisch und Fleischwaren mit einem Verbrauchsdatum versehen sein. Seither gilt die allgemeine Datierungspflicht für Lebensmittel, die im Alltag für Verwirrungen bei den Konsumenten sorgt.
Wieso nicht das Ganze vereinfachen und das Mindesthaltbarkeitsdatum wieder abschaffen?
In Deutschland gibt es tatsächlich Bestrebungen in diese Richtung. Bundesernährungsminister Christian Schmid sieht darin einen Schritt, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen. In der Schweiz ist dies laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV aber kein Thema.
Immerhin: Sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum in der EU einmal beerdigt werden, dürfte ihm auch hierzulande die Stunde geschlagen haben. Per 1. Mai 2017 tritt das neue, total revidierte Lebensmittelrecht in Kraft, in dem die Lebensmittelkennzeichnung mit den Standards der EU harmonisiert wurde. Was künftig europaweit ändert, wird also auch in der Schweiz nicht beim Alten bleiben.