In aller Deutlichkeit hatte das Handelsgericht St. Gallen das Geschäftsmodell der Ticketplattform Viagogo kritisiert. Im Urteil zu einer Klage des Zirkus Knie hatte es gleich mehrere Geschäftspraktiken der Ticketplattform als unlauter und irreführend bezeichnet. Das Urteil war im Juni 2021 publik geworden, SRF berichtete.
Das Bundesgericht muss entscheiden
Wie zu erwarten war, ist der Rechtsstreit damit aber nicht beigelegt. Auf Anfrage bestätigt die Ticketplattform, dass sie das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen hat. Weiter äussert sich Viagogo nicht dazu: «Wir bitten um Verständnis, dass wir ein laufendes Verfahren nicht kommentieren können.»
Auch beim Zirkus Knie will man sich angesichts des laufenden Verfahrens nicht im Detail äussern. Auf Anfrage heisst es, Viagogo habe all jene Punkte angefochten, in denen die Plattform vor dem Handelsgericht unterlegen sei. Man wolle alles daransetzen, dass auch das Bundesgericht im Sinne des Zirkus’ entscheide.
Fantasie-Kategorien und mangelnde Transparenz
In der Klage hatte der Zirkus Knie Viagogo vorgeworfen, Vorstellungen als ausverkauft zu bezeichnen, für welche noch Tickets erhältlich gewesen seien. Zudem hatte der Zirkus kritisiert, dass auf Viagogo Tickets für Kategorien erhältlich gewesen seien, die es gar nicht gegeben habe. Das Handelsgericht bestätigte dies und urteilte, das sei «irreführend».
Und schliesslich geht es in dem Urteil auch um die Preistransparenz. Es zeigt auf, wie sich während des Bestellprozesses auf Viagogo die Preise Schritt für Schritt erhöhen. Durch knappe Zeitfenster und Hinweise auf grosse Nachfrage bestehe aber die Gefahr, dass die Nutzerinnen und Nutzer diese Preise gar nicht ausreichend studieren könnten, so das Handelsgericht.
Es verlangte, dass Viagogo den Gesamtpreis mit allen Teilbeträgen (Ticketpreis, Bearbeitungsgebühr, Buchungsgebühr, Mehrwertsteuer) während mindestens drei Minuten anzeige, damit Käuferinnen und Käufer Zeit hätten, den zu bezahlenden Endbetrag vor Kaufabschluss noch einmal zu studieren.