Ein SVP-Kantonsrat regt sich auf: Es grenze an Korruption, was die Parteien und Richter im Kanton Solothurn machen, findet SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann. Er spricht in einem Vorstoss die Praxis an, dass Richterinnen und Richter im Kanton Solothurn den Parteien, die sie nominieren, einen bestimmten Teil ihres Lohnes abliefern. Das sei eine «Mandatssteuer» und mit dieser – also mit Steuergeldern – würden die Parteien ihre Wahlkämpfe finanzieren. Das sei bei CVP, FDP und SP so, denn nur diese Partein würden hauptamtliche Richter stellen.
Fragen an den Regierungsrat: Wyssmann will von der Regierung wissen, welche Richter «Mandatssteuern» an ihre Parteien zahlen und um welche Beträge es sich handelt. Und die Regierung solle darlegen, wie diese Praxis mit internationalen Standards vereinbar sei und ob die Abgaben das Gesetz gegen Korruption verletzen würden. Und ihn treibt weiter die Frage um, ob die Abgaben die richterliche Unabhängigkeit gefährden würden.
Kein Grund zur Aufregung: Oberrichter bezahlen an ihre Parteien so genannte «Chargiertenbeiträge» zwischen 1500 und 5000 Franken pro Jahr, antwortet der Regierungsrat Kantonsrat Rémy Wissmann. Amtsrichter würden 0 bis 3000 Franken bezahlen. Diese Abgaben seien freiwillig, unterstreicht die Regierung, der Ausdruck Steuer sei falsch. Eine enge Beziehung von Mandatsträgern und Parteien entspreche in der Schweiz und auch im Kanton Solothurn dem politischen System. «Solange sich freiwillige Beiträge im Promille- bzw. tiefen einstelligen Prozentbereich eines Jahreslohnes bewegen, (...) sehen wir darin keinerlei Problem hinsichtlich der richterlichen Unabhängigkeit», schreibt die Regierung. Und die Beträge seien zu gering, als dass sie die Wahlkampf-Kassen von CVP, FDP und SP zuungunsten der SVP füllen würden.