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Aargau Solothurn Aargauer Lehrer sollen Kanton vor Gericht zerren

Der Lohnkampf bei den Aargauer Kindergärtnerinnen und Primarlehrer geht in die nächste Runde: Nun ermuntert der Lehrerverband seine Mitglieder zu Lohnklagen.

Der Aargauische Lehrerverband (alv) geht in die Offensive: Im Kampf um bessere Löhne für Kindergärtnerinnen und Primalehrerinnen legt der Verband seinen Mitgliedern den Gang vors Gericht nahe. In der jüngsten Ausgabe des «Schulblatt» ruft der Verband die Lehrer «zur persönlichen Lohnbeschwerde» auf.

Jeder einzelne Lehrer auf Kindergarten- und Primarstufe soll sich mit einer Klage beschweren, so der Aufruf. Die Formulare und Unterlage können gar an den hauseigenen Juristen geschickt werden. Dieser wird dann zusammen mit dem alv und den klagenden Lehrern vor das Personalrekursgericht gelangen. Die Kosten übernimmt der Verband.

Lehrer verdienen weniger als Verwaltungsangestellte

Eine Kindergärtnerin liest kleinen Kindern im Kreis Geschichten vor
Legende: Im Kampf um mehr Lohn sollen sich die Aargauer Kindergärtnerinnen und Primarlehrer jetzt mit Lohnklagen wehren. Keystone

Laut alv misst der Kanton Aargau bei der Entlöhnung seiner Verwaltungsangestellten nicht mit gleichen Ellen. «Wer beim Kanton Aargau in der Verwaltung neu anfängt, erhält einen Lohn von rund 84'000 Franken», erklärt Manfred Dubach. «Als Kindergärtnerin hingegen bekommt man bloss rund 70'000. Das sind 14'000 Franken weniger.»

Als Grundlage für die Klage sieht der Verband einen Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz, erklärt Manfred Dubach, Geschäftsführer des alv. Weil 80 Prozent der Primar- und Kindergartenlehrer im Aargau weiblich sind, gilt dieser Beruf als «Frauenberuf». So können die Betroffenen - auch die Männer - einen Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz geltend machen.

Würde das Personalrekursgericht den Lehrern Recht geben, dürfte dies den Kanton mehrere Millionen kosten. Laut Verband müsste der Kanton Lohndifferenzen zurück erstatten, rückwirkend bis zum 1. August 2011. Laut Manfred Dubach stehen die Chancen gut. «Die kantonale Schlichtungskommission für Personalfragen hat uns bereits Recht gegeben in dieser Frage.»

Das Bildungsdepartement will sich auf Anfrage noch nicht zu diesem Fall äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

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