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Patientin liegt in Spitalbett, im Hintergrund läuft der Fernseher.
Legende: Patientenzimmer sollen über ein umfangreiches Multimediaangebot verfügen, das verlangt die Aargauer Regierung. Keystone

Aargau Solothurn Aargauer Regierung hält an Minimalstandards für Spitäler fest

Die Aargauer Regierung bleibt bei ihrem Reglement zur Infrastruktur in den Spitälern, obwohl es aus dem Grossen Rat Kritik gibt. Die neue Regelung soll verhindern, dass sich rein gewinnorientierte Firmen im Pflegebereich breit machen.

Die Zimmer für Patienten sollen mindestens 16 Quadratmeter gross sein. Zudem sollen die Pflegeeinrichtungen im Aargau über extra belüftete Zimmer für Raucher und ein grosses Multimediangebot verfügen. Das hält die Regierung im neuen Reglement zur Infrastruktur in den Spitälern fest. Das Reglement ist seit anfangs 2013 gültig.

Einer Gruppe von Parlamentariern geht die neue Regelung zu weit. Sie werfen der Regierung vor, sich nicht mit den Gemeinden abgesprochen zu haben. Das Prinzip «Wer zahlt, befiehlt», sei verletzt worden. Denn für die zusätzlichen Kosten im Pflegebereich seien die Gemeinden und Trägerschaften zuständig.

Pflegeheime sollen nicht zur Goldgrube werden

Die Parlamentarier haben deshalb die Regierung aufgefordert das neue Reglement in einen Leitfaden umzuwandeln. Es soll für die Spitäler und Pflegeheime also keine Vorschriften mehr geben, sondern lediglich Leitlinien.

Aber die Regierung hält an ihrem Entscheid fest. Durch die neue Regel könne verhindert werden, dass Firmen mit Pflegeinstitutionen das grosse Geld machen können, heisst es von Seiten der Regierung. In letzter Zeit habe es immer wieder Firmen gegeben, die günstig Häuser gekauft und nur dürftig renoviert haben. Mit der neuen Regelung könne dieses gewinnorientierte Vorgehen verhindert werden, bereits bevor umgebaut wird.

Die meisten Spitäler erfüllen die Vorgaben bereits

Dazu komme, dass 80 Prozent aller Pflegeeinrichtungen die Vorschriften bereits erfüllen. Und auch für einen grossen Teil der restlichen 20 Prozent bedeute die neue Regelung keine grossen Mehrkosten. Oft fehle es lediglich an Details, wie einer Rampe für Rollstuhlfahrer.

Solche Regeln für Pflegeeinrichtungen gibt es auch in anderen Kantonen. Im Aargau ist das Reglement 15 Seiten lang, im Kanton Zürich sind es ganze 220 Seiten.

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