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Aargau Solothurn Acht Jahre Gefängnis für Schlafzimmerräuber von Dulliken

Der Mittäter im Mordfall von Dulliken aus dem Jahr 1993 muss definitiv für acht Jahre ins Gefängnis. Das Solothurner Obergericht hat das Urteil am Donnerstag bestätigt.

Das Solothurner Obergericht bestätigte damit das Strafmass des Amtsgerichts Olten-Gösgen. Es sah es als erwiesen an, dass der 52-jährige bei der Tötung eines 80-jährigen mitgeholfen hatte.

Das Gericht war wie die Vorinstanz der Meinung, dass der Haupttäter die komplizierte Knebelung des Opfers nicht allein ausführen konnte. Der Angeklagte habe beim Kampf mit dem 80-Jährigen mitgemacht. Dies hätten Spuren an der Leiche zweifelsfrei ergeben, meinte das Gericht.

Mann leuchtet in der Nacht mit Taschenlampe in Haus.
Legende: Die Täter hätten den Tod des 80jährigen in Kauf genommen, befand das Solothurner Obergericht. Keystone (Symbolbild)

Die Tötung des Opfers sei zwar nicht das primäre Ziel der Täter gewesen. Die Täter hätten aber mit der Knebelung den Tod des 80-Jährigen in Kauf genommen. Der Angeklagte habe dabei aktiv mitgemacht, befand das Gericht. Es qualifizierte die Tat als Mord.

Die Staatsanwaltschaft hatte erneut 15 Jahre Gefängnis gefordert. Der Verteidiger hatte bei der Verhandlung vor einer Woche auf Freispruch plädiert.

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