Die Staatsanwaltschaften kommen zum Schluss, dass die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG beziehungsweise die Kernkraftwerk Leibstadt AG die drei beanstandeten Aktivpositionen in der Bilanz per 31. Dezember 2011 korrekt verbucht haben. Die finanzielle Situation des Unternehmens werde darin richtig dargestellt, heisst es in fast gleichlautenden Mitteilungen der beiden Staatsanwaltschaften vom Dienstag.
Keine Urkundenfälschung
Es lägen keine Hinweise vor, dass die Verantwortlichen irgendwelche Täuschungsabsichten gehegt hätten. In der Jahresrechnung und deren Anhang sei die Vermögenslage korrekt und transparent festgehalten. Der anfängliche Tatverdacht der Urkundenfälschung habe sich somit nicht erhärtet, heisst es in den beiden Communiqués weiter. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Solothurn und Aargau stellen daher die Strafverfahren ein.
«Die Solothurner Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass die Bilanz per 31. Dezember 2011 korrekt ist. Das heisst: Es wurde nichts verfälscht, alles ist korrekt verbucht worden», erklärt Mediensprecherin Cony Zubler gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Schweizer Radio SRF.
Streitpunkt Wertschriften des Stilllegungsfonds
Am 19. Dezember 2012 hatten der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Umweltorganisation Greenpeace Schweiz bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und die Kernkraftwerk Leibstadt AG sowie gegen unbekannte natürliche Personen eingereicht. Die Bundesanwaltschaft leitete die Anzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Kantone Solothurn und Aargau weiter.
Greenpeace und TRAS warfen den Betreibern der beiden AKW vor, dass sie die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds in den Bilanzen per Ende 2011 um 599 Millionen Franken über dem Marktwert ausgewiesen hätten. Wertschriften müssten gemäss Obligationenrecht nach Marktwert bilanziert werden.
Vorwürfe zurückgewiesen
Die Verantwortlichen der beiden AKW wiesen die Vorwürfe unisono zurück. Sämtliche Angaben in der Bilanz seien korrekt und entsprächen sowohl dem Obligationenrecht als auch dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER, teilten die beiden AKW damals in gleichlautenden Communiqués mit.
Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen die beiden grossen Energiekonzerne Axpo und Alpiq. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt. Axpo seinerseits ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 52,7 Prozent an Leibstadt beteiligt.