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Betreuung in Privathaushalten 30'000 Franken mehr Lohn für Betreuerin

  • Eine ausländische Betreuerin arbeitete während zweier Jahre in einem Solothurner Privathaushalt. Rund um die Uhr war sie für die Betreuung zuständig.
  • Allerdings erhielt sie nicht genug freie Tage und auch die Entschädigung für Einsätze in der Nacht oder am Wochenende war zu tief. Das hat das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt entschieden.
  • Die Angehörigen der betreuten Person müssen der Frau nun rund 30'000 Franken Lohn nachbezahlen. Eine Schlichtung war zuvor gescheitert.

Öffentlich gemacht hat das rechtskräftige Urteil die Gewerkschaft VPOD. Man habe die Betreuerin beim Gang vor Gericht unterstützt, so Elvira Wiegers, Zentralsekretärin Gesundheit beim VPOD. Der Fall sei exemplarisch. Gerichtsurteile gebe es aber nicht sehr oft. Viele Care Migrantinnen wollten Zeit und Kosten eines Prozesses nicht auf sich nehmen.

Manchmal sei es nicht einmal böse Absicht, dass die Bedingungen für die Betreuerin ungenügend sind, meint Wiegers. Angehörige müssten in einigen Fällen kurzfristig und unter Druck entscheiden, wie die Betreuung organisiert werden soll. Dabei seien sie oft auf sich alleine gestellt.

Die Kantone Solothurn und Aargau haben angekündigt, die Arbeitsbedingungen von Care Migrantinnen verbessern zu wollen. Sie haben die Vorlage des Bundes zum «Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal» fast unverändert übernommen. Damit wird unter anderem geregelt, dass 24-Stunden-Betreuerinnen Anrecht auf geregelte Freizeit haben oder wie die Präsenzzeit entschädigt wird.

Für den VPOD gehen die kantonalen Regelungen allerdings noch zu wenig weit. Auch für Care Migrantinnen soll das strengere Arbeitsgesetz gelten.

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