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Porträt-Aufnahme von Wanner: Er blickt ernst in die Ferne, hält die Hand mit einem Finger an das Kinn, und runzelt leicht die Stirn,.
Legende: Der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner reagiert auf den Wirbel rund um seine Alpiq-Einkünfte. KEystone

Aargau Solothurn Christian Wanner will nicht als Abzocker gelten

Nach dem Wirbel um die Einkünfte als Verwaltungsrat des Energiekonzerns Alpiq zieht der Solothurner Regierungsrat Christian Wanner die Konsequenzen. Er verzichtet künftig auf dieses Geld.

Es ist ein schöner Zustupf zu seinem Gehalt als Regierungsrat. Der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner hat im vergangen Jahr fast 300‘000 Franken für sein Amt als Verwaltungsrat von Alpiq erhalten. Den grossen Teil davon musste er zwar dem Kanton abliefern. Aber immerhin gut 100‘000 Franken an Sitzungsgeldern und Spesen konnte er behalten. Dies machte vergangene Woche die «Weltwoche» publik.

Wie Christian Wanner gegenüber der «az Solothurner Zeitung» ankündigte, will er nun künftig auf dieses Geld verzichten. Er wolle nicht als «Abkassierer» gelten, wie er der Zeitung sagt. Im Sommer tritt Wanner als Regierungsrat zurück. Im Verwaltungsrat der Alpiq bleibt er jedoch. Die Sitzungsgelder werde er ab dem 1. August vollumfänglich dem Kanton abliefern. Wenn es jemand fordere, werde er auch keine Spesen mehr annehmen.

Klare Regeln im Kanton Aargau

Auch im Kanton Aargau sitzen Regierungsräte in der Chefetage von Firmen und Institutionen. So ist etwa der Baudirektor Stephan Attiger Verwaltungsrat der Energiekonzerns Axpo. Auch er kann die Sitzungsgelder behalten. Diese Regelung gelte nur für Sitzungen, die ausserhalb der regulären Arbeitszeit der Regierungsräte stattfinden, wie der Aargauer Regierungssprecher Peter Buri am Dienstagmittag gegenüber dem «Regionaljournal Aargau Solothurn» von Radio SRF sagte.

Im Fall der Axpo mache dies jeweils etwa 5000 bis 10‘000 Franken aus, welche der Regierungsrat in den eigenen Sack stecken könne. Der grösste Teil der Einkünfte müsse jedoch dem Kanton abgeliefert werden, sofern das Mandat im Interesse des Kantons ausgeübt werde.

Ein Regierungsrat kann dabei auch andere Verwaltungsratsämter annehmen. Es gebe keine Einschränkungen. Wenn es jedoch einen Interessenkonflikt zwischen dem Regierungs- und dem Verwaltungsratsamt gibt, müsste der Regierungsrat bei Entscheidungen in den Ausstand treten.

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