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Kanton Solothurn Ausländern die Sozialhilfe kürzen?

Den Vorschlag von FDP-Kantonsrätin Johanna Bartholdi hält die Regierung für viel zu radikal und folgenschwer.

«Die vielleicht unerschrockenste Gemeindepräsidentin der Schweiz» wurde Johanna Bartholdi kürzlich von der Solothurner Zeitung genannt. Ihre Ideen, Steuersünder an den Pranger zu stellen und den Schulkindern auf dem Pausenplatz Deutsch vorzuschreiben, hatten schweizweit Schlagzeilen gemacht.

Nun hat sich Johanna Bartholdi auf ein weiteres heisses Eisen gestürzt: Die FDP-Kantonsrätin will Ausländern die Sozialhilfe kürzen. Sie findet es ungerecht, dass einige jahrelang nur bezahlen und andere schon nach wenigen Jahren in der Schweiz die volle Leistung erhalten.

In einem Auftrag, den Bartholdi im Kantonsrat eingereicht hat, macht sie folgenden Vorschlag: Die Sozialhilfe sei abhängig zu machen davon, wie lange jemand in der Schweiz gelebt und wie lange er AHV-Beiträge bezahlt hat. Je nach dem solle die Sozialhilfe um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

«Es trifft die Falschen»

Die Solothurner Regierung will davon gar nichts wissen. Sie empfiehlt dem Parlament, Bartholdis Auftrag abzulehnen. Das hat sie am Dienstag beschlossen. Bartholdis Vorschlag hätte eine «radikale, folgenschwere Veränderung der Sozialhilfe und grundsätzliche Abkehr von einem rechtskonformen, schweizweit getragenen System» zur Folge, schreibt die Regierung.

Die Regierung ist überzeugt, dass eine Kürzung der Sozialhilfe die Falschen treffen würde. Vor allem Einelternhaushalte mit Minderjährigen seien häufig von Sozialhilfe abhängig. Eine Kürzung beim Grundbedarf würde die Situation für viele noch schwieriger machen und anderweitige Kosten verursachen, z.B. beim Kindesschutz, der Gesundheitsversorgung, der Kriminalität oder der Suchtbekämpfung.

Nur für das Nötigste

Zudem weist die Regierung darauf hin, dass der Kanton Solothurn die Richtlinien bei der Sozialhilfe 2015 verschärft hat. Diese Massnahmen zeigten Wirkung, die Kosten seien seither gesunken. Während die Sozialhilfe den Kanton 2014 noch 104 Millionen kostete, seien es 2016 noch 95 Millionen gewesen.

Die Regierung will die Sozialhilfe auch deshalb nicht kürzen, weil sie bereits heute knapp bemessen sei. Die Sozialhilfe decke nur gerade das Existenzminimum einer bedürftigen Personen. In einem 5-Personen-Haushalt erhalte eine Person lediglich 15 Franken 70 pro Tag.

Auch im Aargau ein Thema

Als nächstes entscheidet das Solothurner Kantonsparlament, ob es Johanna Bartholdis Auftrag annehmen oder ablehnen will. Bei einer Annahme müsste die Regierung den Kürzungs-Vorschlag für die Sozialhilfe noch genauer prüfen.

Das muss derzeit die Aargauer Regierung tun. Das Aargauer Kantonsparlament hat nämlich kürzlich einen Vorstoss überwiesen, der dasselbe fordert wie Johanna Bartholdi im Kanton Solothurn. Bei der Bemessung der Sozialhilfe seien auch die Anzahl der Steuerjahre und der AHV-Beitragsjahre zu berücksichtigen, verlangte die bürgerliche Mehrheit im Aargauer Grossen Rat.

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