Der Fall hatte 2012 für grosses Aufsehen gesorgt. Der damals 22-jährige Mann passte seine Ex-Freundin bei ihrer Arbeitsstelle ab und wollte sie erschiessen. Nur durch viel Glück und die Hilfe eines Passanten überlebte die Frau den Angriff, wurde aber schwer verletzt und schwebte lange Zeit in Lebensgefahr.
Der helfende Passant entging den Schüssen nur knapp. Vor und nach dieser Tat hat der Mann versucht weitere Frauen zu ermorden, von denen er sich enttäuscht fühlte.
Herr über das Leben anderer
Das Motiv war immer das gleiche: Der junge Mann wird von seinen Freundinnen verlassen und kann mit dieser Zurückweisung nicht umgehen. Im psychiatrischen Gutachten ist von einer «Narzistischen Persönlichkeitsstörung» die Rede.
Der junge Mann könne mit seinen Gefühlen nicht umgehen und reagiere bei Beziehungsproblemen mit Gewalt. «Er wollte die Frauen abstrafen», sagte der Amtsgerichtspräsident am Montag bei der Urteilsverkündung. «Er wollte sich zum Herren über ihr Leben machen.»
Genau vorbereitete Morde
Am 18. Juni 2012 hatte der Täter seine Ex-Freundin unter einem Vorwand auf das Areal der ehemaligen Firma Sulzer in Zuchwil bestellt. Sie arbeitete dort. In der Mittagpause kam es auf dem Parkplatz zu einem Treffen, bei dem der Mann nach kurzer Zeit aus nächster Nähe sieben Mal auf die Frau schoss.
Er schoss sogar weiter, als sein wehrloses Opfer bereits am Boden lag. Und er hörte auch nicht auf, als ein unbeteiligter Mann der jungen Frau zu Hilfe eilte, sie in Sicherheit brachte und ihr damit wohl das Leben rettete.
Der Täter aber war mit seinem Plan noch nicht am Ende. Nach dieser Tat fuhr er weiter Richtung Olten, wo er eine zweite Frau, wieder unter einem Vorwand, auf einen Parkplatz bestellt hatte. Das Magazin seiner Pistole lud er unterwegs neu. Er kam jedoch nicht am Ziel an, die Polizei konnte ihn unterwegs stellen und verhaften.
Sein dritter Mordversuch liegt länger zurück. 2009 wollte der Mann mit einer anderen Ex-Freundin abrechnen. Mit seinem Sturmgewehr im Kofferraum fuhr er zu ihr nach Hause. Als sie ihm nicht öffnete, fuhr er wieder davon.
«Skrupellos und kaltblütig»
Das Amtsgericht Bucheggberg Wasseramt liess keinen Zweifel daran. Jede einzelne dieser Taten sei als versuchter Mord zu qualifizieren, wiederholte der Gerichtspräsident am Montag mehrmals.
Der Täter habe skrupellos und kaltblütig gehandelt, habe seine Tat geplant und die Waffen organisiert. Da das psychiatrische Gutachten von einer grossen Rückfallgefahr ausgeht, wurde der heute 24-jährige Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, die von therapeutischen Massnahmen begleitet wird. Das heisst, der Täter wird alle fünf Jahre wieder neu beurteilt.