Der Entscheid, die bisherige Regelung zu belassen und Listenverbindungen weiterhin zu erlauben, fiel mit 51 zu 44 Stimmen. FDP und SVP wollten ein Verbot. Dagegen stimmten CVP, SP, Grüne sowie die Kleinparteien BDP und GLP. Auch der Regierungsrat und die parlamentarische Justizkommission wollten nichts von einem Verbot wissen.
Die Gegner argumentierten, die Listenverbindungen hätten sich bewährt. Auch kleine Parteien müssten eine Chance haben. Die Hürden für die Kleinparteien seien bereits hoch, hiess es.
FDP und SVP wollten den «billigen Kuhhandel» der Parteien unterbinden. Es gehe um Transparenz. «Die Wähler wissen, was sie wollen», sagte ein FDP-Kantonsrat. Die wahltaktischen Entscheidungen der Parteien müssten unterbunden werden.
Listenverbindungen als Wahlhelfer
Bei Listenverbindungen werden die Stimmen der Parteien beim Auszählen zuerst wie eine einzige Liste behandelt. Damit verbessern sich die Aussichten der beteiligten Parteien auf einen Sitz. Die Reststimmen, die nicht für einen Sitz reichen, gehen auf diese Weise nicht verloren.
Im Entwurf des Gesetzes über die politischen Rechte war vorgesehen, dass nur noch Listen der gleichen Parteien oder Gruppierungen miteinander verbunden werden können. So sollten Frauen- und Männerlisten, Listenverbindungen von Jungparteien und Mutterparteien möglich bleiben.
Im März 2012 hatte der 100 Mitglieder zählende Kantonsrat sich im Grundsatz für ein Verbot der überparteilichen Listenverbindungen ausgesprochen. Der Regierungsrat wurde beauftragt, eine entsprechende Revision des Wahlgesetzes vorzulegen.
Leere Stimmen zählen weiterhin
Bei Mehrheitswahlen für den Regierungsrat und den Gemeinderat werden die leeren Stimmen weiterhin für die Berechnung des absoluten Mehrs mitgezählt. Die SP unterlag mit dem Antrag klar, die leeren Stimmen nicht zu berücksichtigen.
Als Folge davon wäre das absolute Mehr bei Majorzwahlen tiefer ausgefallen. Im Kanton Solothurn kann nur gewählt werden, wer sich vorher als Kandidat oder Kandidatin angemeldet hat.
Der Kantonsrat hiess das revidierte Gesetz über die politischen Rechte am Mittwoch in der Schlussabstimmung mit 96 zu 0 Stimmen gut.