Kleidersammeln bisher: Wer seine alten Kleider nicht mehr möchte, kann sie in den entsprechenden Sammelcontainern abgeben oder sie an bestimmten Tagen zuhause abholen lassen. Das Monopol über den Siedlungsabfall, zu dem auch Kleider und Schuhe gehören, hat die Gemeinde. Trotzdem sammeln innerhalb der Gemeinden vor allem externe Anbieter die alte Textilien. Um eine Sammelstelle zu betreiben, war bisher keine Konzession von der Gemeinde nötig.
Neu braucht es eine Konzession: Der Bund hat durch eine Verordnung Anfang Jahr entschieden, dass alle Sammelstellen bei der Gemeinde eine Konzession einholen müssen. Im Kanton Aargau wird diese Verordnung nun umgesetzt. Für den Konzessionsempfänger kostet diese Bewilligung nichts.
Vorteile: Durch die Vergabe von Konzessionen können die Sammelstellen besser kontrolliert werden. Die Gemeinde legt dabei die konkreten Kriterien selber fest. Anhand dieser wird geprüft, welchem karitativen Zweck die Kleider und Schuhe zukommen und ob die Weiterverarbeitung der Kleider den ökologischen Richtlinien entspricht.
Nachteile: Nebst dem zusätzlichen administrativen Aufwand kann es besonders für kleine, lokale Sammelstellen schwierig werden, eine Konzession einzuholen. Besonders wenn eine Gemeinde Zertifikate verlangt, zum Beispiel im Bereich Nachhaltigkeit, ist dies für kleinere Unternehmen mit einem grossen administrativen und kostenintensiven Aufwand verbunden.
Was bedeutet das für den Verbraucher: Sowohl der Kanton Aargau wie auch die Kleidersammelstelle Tex-Aid rechnet nicht mit einem Rückgang der Sammelstellen. Für die Unternehmen, welche heute eine grosse Mehrheit der Sammelstellen zur Verfügung stellen, seien die neuen Kriterien umsetzbar.