Seit 2016 müssen im Kanton Solothurn auch Betreiber von Kebab-Buden oder Pizza-Takeaways das Wirtepatent haben. Auf Wunsch des Wirteverbands hatte das Parlament strengere Vorschriften für solche Lokale eingeführt.
Das neue Gesetz bekommen allerdings nicht nur Kebab-Buden zu spüren. Auch für die Betreiber von Vereinsbeizli wurden die Hürden erhöht. Wenn Fussballer oder Schützen nach dem Training im eigenen Lokal noch ein Bier trinken oder eine Wurst essen wollen, braucht der Betreiber eines solchen Lokals ebenfalls ein Wirtepatent.
Teure Wirteprüfung
Um das Patent zu machen ist ein Kurs nötig, der 3800 Franken kostet und 20 Halbtage dauert. Das könnte für einige Vereine zuviel sein, befürchtet SVP-Kantonsrat Matthias Borner (Olten). Es könnte sein, dass Vereine niemanden mehr finden, der ehrenamtlich ein Beizli führt.
Soweit soll es nicht kommen. Die Regierung ist bereit, für Vereinsbeizli das Gesetz weniger streng umzusetzen als für Restaurants und Pizza-Takeaways. Das schreibt sie am Dienstag in der Antwort auf Borners Vorstoss.
Ausnahmen nur für echte Vereinsbeizli
Die Regierung macht gleichzeitig auch klar, was als Vereinsbeizli gelten darf und wie es sich von einem «richtigen» Restaurant oder einer Kebab-Bude unterscheidet. Sie will damit verhindern, dass findige Gastro-Unternehmer einen Verein gründen, um kein Wirtepatent machen zu müssen.
Vereinsbeizli dürfen nur als Nebentätigkeit zum eigentlichen Vereinszweck geführt werden, dürfen nur ein eingeschränktes Angebot an Speisen und Getränken führen, dürfen nur reduzierte Öffnungszeiten haben und nur wenig Umsatz machen.
Kein neues Gesetz nötig
Das Gesetz ändern will die Regierung nicht. Es reiche, die Verordnung anzupassen, schreibt sie. Um die Solothurner Vereinsbeizli zu retten, braucht es deshalb jetzt nicht einmal einen Parlamentsbeschluss.
Ähnliche Ausnahmebewilligungen für Vereinsbeizli kennen auch die Kantone Bern, Basel-Landschaft und Sankt Gallen.