Nun ist es gekommen, das definitive Ende für den Raubtierpark von René Strickler in Subingen. Das Bundesgericht hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass der Park geräumt werden kann. Und: Parkinhaber René Strickler erhält keinen weiteren Aufschub. Er wollte mehr Zeit, um ein neues Zuhause für seine Tiere zu finden.
Strickler war im März 2016 vom Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verpflichtet worden, das Gelände mit seinen Löwen, Tigern, Pumas und anderen Tieren zu räumen. Daraufhin hatte er sich ans Obergericht und zuletzt eben ans Bundesgericht gewandt. Dieses hat nun das letzte Kapitel einer langen Geschichte geschrieben:
- 2003: René Strickler richtet in Subingen den Raubtierpark ein
- 2009: Die Vermieterin kündigt den Vertrag, daraufhin gibt es zwei Mieterstreckungen
- 2014: Es gibt einen Vergleich - Strickler verpflichtet sich, bis Ende 2015 zu gehen
- 2016: Der Park ist noch da - die Vermieterin will ihn gerichtlich räumen lassen
Klare Worte des Bundesgerichts
Im seinem Urteil verweist das Bundesgericht auf den Vergleich, dem René Strickler 2014 zugestimmt hat. Strickler hatte sich damit verpflichtet, das Gelände zu verlassen. An dieser Verpflichtung gibt es laut Bundesgericht nichts zu rütteln.
In einer Medienmitteilung spricht das Bundesgericht eine deutliche Sprache: «René Strickler weiss im Übrigen spätestens seit Abschluss dieses Vergleiches definitiv, dass er das Gelände verlassen muss», heisst es. Das Gericht will Strickler deshalb nicht noch mehr Zeit einräumen, so wie er das abermals verlangt hat.
Dass Strickler vom Solothurner Amtsgericht im März nochmals Zeit bekommen hat, ist aus der Sicht des Bundesgerichts ausreichend. Mehr noch: «Die Vorinstanzen haben mit der Anordnung einer Frist von drei bis vier Monaten für die Räumung ihr Ermessen grosszügig zu seinen Gunsten ausgeübt», heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Wie geht es nun weiter?
Nun kann der Raubtierpark also geräumt werden - per sofort. Bei der Landbesitzerin, der Immobilienfirma Espace Real Estate, nimmt man das Urteil «mit Genugtuung zur Kenntnis», wie ein Firmensprecher auf Anfrage sagt. Man warte jetzt darauf, dass die Behörden einen Zeitplan für die Räumung vorlegen.
Zuständig ist das Oberamt Region Solothurn. Wann dieses die Räumung wirklich vollstreckt, bleibt allerdings unklar. Auf Anfrage heisst es beim Oberamt, man wolle die Aufgabe in Ruhe angehen. Die Räumung werde sicher nicht von heute auf morgen passieren, sagt Vorsteher Alain Hervouêt zu Radio SRF.
Schwierige Suche nach einem Platz für Löwen und Co.
Einen Raubtierpark zu räumen, sei schwierig, so Hervouêt: «Das ist komplexer als eine Wohnungsräumung». Das Oberamt muss sieben Tiger umplatzieren, sechs Pumas, vier Löwen, einen Bären, mehrere Zwergziegen, Hängebauchschweine und Reptilien.
Da es sich um eigentliche Zirkustiere handelt, die an Dompteur René Strickler gewöhnt sind, kann man sie nicht einfach in einen Zoo geben. Sie würden sich mit den Zootieren nicht vertragen.
Werden die Tiere getötet?
Seit das Amtsgericht die Räumung im März angeordnet hat, konnte sich das Oberamt auf die Aufgabe vorbereiten. Für einige Tiere habe man seither neue Plätze finden können, sagt Hervouêt. Insbesondere für die Raubtiere sei man aber noch am Suchen.
Wohin die Tiere bei einer Räumung gebracht werden, will der Oberamts-Vorsteher mit Verweis auf den Datenschutz nicht bekannt gegen. Dass Tiere eingeschläfert werden, sei aber nicht geplant, sagt Hervouêt. Das Amtsgericht habe die Umplatzierung angeordnet.