SPAR teilte am Mittwoch mit, die Staatsanwaltschaft Baden sei zum Schluss gekommen, die Besetzung des Tankstellenshops sei widerrechtlich erfolgt. Deshalb habe sie die Polizei angewiesen, die Verantwortlichen beim Zugang zum Markt zu begleiten.
Am Mittwoch um 11 Uhr hätten darum Verantwortliche von Spar im Beisein der Polizei versucht, sich rechtskräftigen Zugang zum Tankstellenshop zu verschaffen. Sie seien jedoch durch die Unia daran gehindert worden. Das Verhalten der Unia sei widerrechtlich und verstosse gegen die Anweisungen der Staatsanwaltschaft, schreibt Spar.
Die von der Spar-Firmenleitung aufgebotenen Angestellten aus anderen Filialen mussten wieder abziehen. Der Laden ist mit Fahrzeugen und Mobiliar blockiert.
Für Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Uni St. Gallen, ist die Situation heikel. «Natürlich darf man in der Schweiz streiken, das steht in der Verfassung. Aber daraus kann man nicht grundsätzlich ableiten, dass man einen Betrieb dicht machen kann.»
Zehn der 21 Angestellten machen am Streik mit. Für elf Angestellte, darunter zwei Lehrlinge, konnte eine Lösung gefunden werden. Diese Personen arbeiten inzwischen in umliegenden Spar-Filialen.
Spar bezeichnet den Streik als illegal. Die Firma reichte am Montag eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs sowie wegen eventueller Sachbeschädigung ein.
Unia: «Druckversuch standgehalten»
Die Gewerkschaft Unia schrieb in einer Mitteilung, dass SPAR mit 60 mehrheitlich externen Personen die Filiale stürmen wollte. Die Angestellten hätten auch diesem Druck- und Eskalationsversuch standgehalten und forderten trotz Kündigungsandrohungen weiterhin Verhandlungen wegen Lohndumping und Personalmangel.
Im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen waren die Angestellten des SPAR-Tankstellenshops in Dättwil bei Baden AG am Montagmorgen in einen unbefristeten Streik getreten. Die SPAR Gruppe lehnte die Forderungen nach mehr Lohn ab. Der Streik sei widerrechtlich.
Spar fasst auch Kündigungen ins Auge. Das müsse sich die Firma gut überlegen, sagt Professor Thomas Geiser: «Die Kündigung darf nicht missbräuchlich sein, denn das Streiken ist ein verfassungsmässiges Recht.»
Aufruf zum Dialog
Die Fronten sind momentan verhärtet. Spar will erst diskutieren, wenn der Streik beendet ist. Die Unia lehnt dies ab und will weiter streiken und den Protest sogar auf andere Spar-Filialen ausdehnen. Professor Geiser fände es besser, wenn beide Seiten aufeinander zugehen würden: «Man kann stur aufeinander losgehen. Oder man kann versuchen, mit Argumenten zu überzeugen und einander zuhören. Ich plädiere immer für den Kompromiss.»