Der Fall des in Deutschland vorbestraften Allgemeinarztes beschäftigt die Behörden in der Schweiz seit drei Jahren. Er verstiess wiederholt gegen das Verbot von Abgabe von Medikamenten und wurde vom Bezirksgericht Bremgarten wegen mehrfachen widerrechtlichen Umgangs mit Betäubungsmitteln für schuldig gesprochen.
Der umstrittene Arzt wurde verurteilt, weil er bei einer Suchtbehandlung 4600 Ritalintabletten abgegeben hatte. Darauf entzog der Kanton Aargau dem Arzt die Bewilligung für die Berufsausübung für selbständig tätige Ärzte. Dagegen ging der Mann bis vor Bundesgericht, wo er nun unterlag.
Gericht findet Entzug der Berufsbewilligung «verhältnismässig»
Das Bundesgericht komme in seinem Urteil zum Schluss, dass der Entzug der Berufsausübungsbewilligung verhältnismässig gewesen sei, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit. Wegen der Gesamtheit der Verfehlungen müsse dem Arzt die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen werden, habe das Bundesgericht seinen Entscheid begründet.
Jetzt hat der Mann bis zum 17. September Zeit, seine ärztliche Tätigkeit im Kanton Aargau einzustellen. Falls er dies nicht tut, wird er gebüsst. Zudem droht ihm eine behördliche Vollstreckung. In der vom umstrittenen Arzt in Berikon geführten Praxis arbeiten weitere Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung. Diese sind nicht vom Entzug der Bewilligung betroffen. Sie sind weiterhin zur fachlich selbständigen Tätigkeit im Kanton Aargau zugelassen.