Die Anklage fordert eine hohe Strafe von acht Jahren, weil sie dem Unfallverursacher zweifache eventualvorsätzliche Tötung vorwirft. Der damals 30-jähriger Italiener überholte gemäss den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwei Autos trotz dichten Nebels und einer begrenzten Sichtweite von rund 150 Metern. Dazu überführ er auch eine durchgezogene Sicherheitslinie.
Während des Überholens prallte er auf der Gegenfahrbahn mit stark übersetzter Geschwindigkeit frontal in ein korrekt entgegenkommendes Auto.
Darin befanden sich zwei Ehepaare. Ein 60-jähriger Schweizer, der das Auto fuhr, wurde getötet. Seine Ehefrau überlebte den Unfall schwer verletzt. Auch eine 50-jährige Schweizerin starb noch auf der Unfallstelle. Ihr Ehemann überlebte schwer verletzt. Auch der Unfallverursacher selber wurde beim Unfall schwer verletzt.
Alkohol unter Grenzwert
Zur Klärung des Unfallhergangs gab die Staatsanwaltschaft ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag. Dieses zeigt, dass der Unfallverursacher bei der Kollision mit mindestens 133 statt der erlaubten 80 Stundenkilometern unterwegs war. Der Fahrer hatte zwar Alkohol konsumiert. Die Blutalkoholkonzentration lag jedoch unter den strafrechtlich relevanten Grenze von 0,5 Promille.
Der Beschuldigte habe durch sein Verhalten den Tod und die schweren Körperverletzungen der Personen im korrekt entgegenkommenden Fahrzeug bewusst in Kauf genommen, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag. Sie beantragt wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung und mehrfacher eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.