- Das Bezirksgericht Lenzburg bestätigt am Freitag die Busse gegen einen Autolenker wegen unnötigen Lärms.
- Messinstrumente brauche es nicht, es reiche aus, wenn zwei erfahrene Polizisten den Lärm hören, argumentierte das Gericht.
- Die Busse von 200 Franken wurde zwar halbiert, der Autolenker muss allerdings zusätzlich etwa 1500 Franken Verfahrenskosten sowie seine Anwaltskosten bezahlen.
In einer Januarnacht 2018 bemerkten zwei Polizisten in Möriken-Wildegg zahlreiche Autos an einer Tankstelle. Eines der Autos fuhr nach Aussage der Beamten davon, die Polizisten hinterher. Da hörten sie einen lauten Knall. Das Auto hätten sie zwar nicht gesehen, da es jedoch das einzige Auto war, das in diese Richtung unterwegs war, musste es sich um den Verursacher des Geräusches handeln, waren sich die Polizisten sicher.
Autolenker streitet alles ab
Der Autolenker sah dies anders. Er habe keinen Knall gehört und mit seinem BMW erst recht nicht einen solchen erzielt, sagte er. Deshalb zog er die Busse vor Gericht. Er sei es nicht gewesen, deshalb finde er die Busse nicht gerechtfertigt, sagte er vor Gericht aus.
Das Gericht sprach ihn dennoch schuldig. Es habe diesen lauten Knall gegeben. Eine solche unnötig laute Fahrweise sei nicht zulässig. Das Auto sei das einzige gewesen, das frühmorgens um drei auf dieser Strasse unterwegs war. Deshalb sei der Autolenker schuldig. Die Busse reduzierte das Gericht auf 100 Franken. Durch die Anwalts- und Verfahrenskosten wächst der Betrag allerdings auf mehrere tausend Franken an.