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Velofahrer in der Gruppe
Legende: Ein tödlicher Unfall überschattete die Radsporttage Gippingen 2014. gippingen.ch

Aargau Solothurn Velounfall Gippingen: Staatsanwaltschaft klagt Raser an

Fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige Körperverletzung – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen heute 52-jährigen Mann. Dieser soll an den Radsporttagen Gippingen 2014 durch ein halsbrecherisches Überholmanöver einen Sturz verursacht haben, der ein Todesopfer forderte.

Zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall an den Radsporttagen Gippingen im Kanton Aargau ist ein 52-jähriger Schweizer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Der Schweizer aus dem Kanton Zürich muss sich auch wegen des Vorwurfs der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Zurzach verantworten, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Die Anklage fordert neben der bedingten Freiheitsstrafe auch eine Busse von 2000 Franken.

Beim Unfall im Juni 2014 war in Böttstein ein 37-jähriger Schweizer Radrennfahrer aus dem Kanton Zürich schwer verletzt worden. Er erlitt ein stumpfes Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er am gleichen Abend im Spital verstarb.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wirft dem 52-jährigen Radrennfahrer vor, in der zweitletzten Runde in der Abfahrt in einem Waldstück Richtung Böttstein bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer des Rennens touchiert zu haben, worauf dieser stürzte.

Die folgenden drei Fahrer der Spitzengruppe fuhren in das Rennrad des Gestürzten. Sie fielen ebenfalls um und schlitterten teilweise in die angrenzende Wiese. Das Todesopfer gehörte zu dieser Gruppe der Gestürzten.

Riskantes Überholmanöver

Die zum Unfallhergang befragten Zeugen schilderten die Fahrweise des Beschuldigten während des Überholmanövers als «halsbrecherisch» und «lebensgefährlich», wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Beim Überholmanöver zum Spitzenfahrer hatte der Beschuldigte laut Zeugenaussage einen seitlichen Abstand von «einer Handbreite», beziehungsweise maximal 30 Zentimeter.Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer vor, sein Überholmanöver auf der Abfahrt bei einer sehr hohen Geschwindigkeit von rund 70 km/h seitlich viel zu nahe am Spitzenfahrer gemacht zu haben. Es seien rund zwei Meter Raum zur Verfügung gestanden.

Aus renntaktischer Sicht bestand gemäss Anklage keinerlei Notwendigkeit, mit einem so geringen seitlichen Abstand zu überholen. Der Beschuldigte habe durch das riskante und unnötige Überholmanöver den Tod des 37-jährigen Radrennfahrers und die Körperverletzungen der anderen drei gestürzten Rennteilnehmer fahrlässig verursacht.

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