Vor dem Solothurner Obergericht steht seit Montag ein heute 25-jähriger Schweizer, der drei Frauen umbringen wollte. Sie alle wollten nicht mit ihm zusammen sein, und er konnte damit nicht umgehen. Dafür bekam der junge Mann im Sommer 2014 vom Bezirksgericht eine lebenslange Haftstrafe. Weil er diese nicht akzeptiert, tagt nun das Obergericht für die Berufungsverhandlung.
Sieben Schüsse auf die Ex-Freundin
Es geht dabei um mehrfachen versuchten Mord, zuletzt begangen in Zuchwil im Juni 2012. Der Mann lockt seine Ex-Freundin unter einem Vorwand auf einen Parkplatz. Als diese dort nochmals bekräftigt, dass sie nicht mehr mit ihm zusammen sein will, zückt er eine Pistole und schiesst sieben Mal.
Dank viel Glück und einem beherzten Retter, der die Frau aus der Schusslinie zieht, überlebt diese. Weil der Schütze mit seiner Aktion auch den Retter in Todesgefahr gebracht hat, spricht die Staatsanwaltschaft von einem vierfachen versuchten Mord.
Kleine Verwahrung gefordert
Die Gerichtspsychiaterin befürwortet eine sogenannte kleine Verwahrung für den Täter. Diese dauert fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre unbegrenzt verlängert werden. Das Gericht wird am 10. November das Urteil sprechen.