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Vierfachmord Rupperswil «Es läuft auf eine Verwahrung hinaus»

Im März kommt der Vierfachmord von Rupperswil vor Gericht. Laut dem Experten muss der Täter mit der Verwahrung rechnen.

Im März wird der Vierfachmord von Rupperswil vor Gericht verhandelt. Weil der Gerichtssaal in Lenzburg zu klein ist, wird die Verhandlung im Polizeigebäude der mobilen Polizei in Schafisheim durchgeführt. Erwartet werden Medien aus dem In- und Ausland.

Der Prozess vor dem Bezirksgericht Lenzburg beginnt am 13. März. Geplant sind vier Verhandlungstage. Der Mordfall bewegte im Dezember 2015 kurz vor Weihnachten die ganze Schweiz.

Am Morgen des 21. Dezember hatte der geständige Täter eine 48-jährige Frau, ihre beiden Söhne, 13 und 19 Jahre alt, sowie die Freundin des älteren Sohnes in ihrem Haus brutal ermordet.

146 Tage lang wurde intensiv ermittelt

Fünf Monate lang fahndete die Polizei rund um die Uhr nach dem Mörder. Unter anderem wurde auch eine Belohnung für Hinweise über 100'000 Franken ausgesetzt. Im Mai 2016 konnte der mutmassliche Täter schliesslich in einer gezielten Aktion verhaftet werden.

Wir hoffen einfach, dass die Narben, die jetzt langsam verheilt sind, nicht wieder allzu fest aufgerissen werden.
Autor: Rudolf Hediger Gemeindepräsident Rupperswil

Dass der Vierfachmörder nun im März vor Gericht kommt, ist vor allem für die Gemeinde Rupperswil von grosser Bedeutung, stammt doch der heute 34-jährigeTäter aus Rupperswil.

Man sei froh, wenn die Gemeinde endlich einen Schlussstrich unter diese Situation ziehen könne, sagt Gemeindepräsident Rudolf Hediger. «Wir hoffen einfach, dass die Narben, die jetzt langsam verheilt sind, nicht wieder allzu fest aufgerissen werden», meint Hediger weiter.

Aussergewöhnlicher Fall

Die Anklage lautet auf mehrfachen Mord, mehrfache räuberische Erpressung, mehrfache Geiselnahme, mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mitteilte. Zudem werde der 34-jährige Mann wegen weiterer Delikte wie Pornografie angeklagt.

Überhaupt sei dies ein aussergewöhnliches Verbrechen, sagt Andreas Frei von der Psychiatrie Baselland. Auffallend sei die Zahl der Opfer, die Brutalität sowie die Tatsache, dass ein bisher unbescholtener Mann so etwas tue. «Das alles zusammen ist sehr aussergewöhnlich und fast einmalig in der Kriminalitätsgeschichte der Schweiz».

Verwahrung «wahrscheinlich»

Dass der Täter zu einer lebenslangen Verwahrung verurteilt wird, hält Andreas Frei für wahrscheinlich. Die Tatsache, dass das Gericht zwei unabhängige Psychiater bestellt habe, deute darauf hin, dass es auf eine Verwahrung rauslaufe.

Denn: «Eine lebenslange Verwahrung kann man nur anordnen, wenn zwei unabhängige Psychiater, unabhängig voneinander zum Schluss kommen, dass der Täter nicht therapierbar ist», sagt Frei.

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