Die Seilbahn Weissenstein AG hat seit drei Jahren nur noch Ausgaben und keine Einnahmen mehr. Seither sind die Verluste auf 450'000 Franken angewachsen. «Wir haben jedoch noch genügend Reserven», sagt Verwaltungsratspräsident Urs Allemann. «Mir wäre es jedoch lieber, wenn wir dieses Geld in die neue Bahn investieren könnten», erklärt Allemann weiter
Gerichtsurteil wird demnächst erwartet
An der Generalversammlung der Seilbahn Weissenstein AG wurde mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid im Frühsommer publik machen wird. «Wir hoffen also, dass wir vor den Sommerferien Klarheit haben», sagte Allemann. Es besteht allerdings noch die Möglichkeit, dass dieses Urteil dann bis vor Bundesgericht gezogen wird.
Entscheid noch offen
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Frage, ob das Bundesamt für Verkehr der alten Bahn die Betriebsbewilligung einfach so entziehen kann. Der Schweizerische Heimatschutz ist der Auffassung, dass man die Bahn auch heute noch sicher betreiben könne.
Das Bundesamt für Verkehr habe die Interessen der Sicherheit, der Leistungsfähigkeit und der Benützbarkeit für Behinderte höher gewichtet als jene des Denkmalschutzes. Die Seilbahn Weissenstein AG steht hinter der Argumentation des Bundesamts für Verkehr und will eine neue Seilbahn.