Der Gründungsvertrag: 1914 gründeten verschiedene Kantone, darunter Zürich und Aargau, die Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK. 2009 wurde die NOK in Axpo umbenannt. Der NOK-Gründungsvertrag von 1914 ist jedoch bis heute gültig. Er soll nun durch neue Dokumente abgelöst werden.
Das regelt der Vertrag: Der bis heute gültige Gründungsvertrag hält unter anderem fest, wem die Axpo gehört und mit wem sie Geschäfte machen darf. Diese Regeln sind aber veraltet. Vor allem die Liberalisierung hat den Strommarkt grundlegend verändert. So sind z.B. Abnahmegarantien weggefallen und die Stromnetze werden nicht mehr den Stromfirmen betrieben, sondern von der Netzgesellschaft Swissgrid.
Probleme des Vertrags: Seit der Strommarkt-Liberalisierung können Grossverbraucher selber entscheiden, von welchem Anbieter sie Strom beziehen möchten. Früher gab es diese Freiheit nicht, der Strommarkt war unter den Stromfirmen aufgeteilt.
Mit der Liberalisierung stehen nun aber die Axpo und ihre Eigentümer teilweise in Konkurrenz zueinander. So versucht beispielsweise die Aargauer Energiefirma AEW den gleichen Kunden Strom zu liefern, wie die Axpo. Gleichzeitig ist die AEW ein grosser Eigentümer der Axpo. Dies führt zu Interessenskonflikten und damit dazu, dass die Axpo sich gar nicht mehr an den NOK-Gründungsvertrag halten kann.
Ein neuer Vertrag: Eine neue Vereinbarung würde den Tatsachen auf dem heutigen Strommarkt gerecht werden. Alte Abnahmegarantien für den Strom würden gestrichen und Handlungsspielräume vergrössert – für die Axpo, aber auch für deren Aktionäre. So wäre es auch möglich, dass die Eigentümer ihre Anteile an private Investoren verkaufen.
«Dies ist aber nicht die Absicht des Kantons Aargau», versichert Werner Leuthard, der beim Kanton für die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags zuständig ist. Auf der anderen Seite soll die Axpo durch die vertraglichen Veränderungen wettbewerbsfähiger werden, da sie flexibler Kooperationen eingehen könnte mit anderen Unternehmen.
Der Zeitplan: Einem neuen Vertrag müssten alle Vertragspartner zustimmen. Deshalb läuft in verschiedenen Kantonen die Diskussion um Anpassungen. Im Kanton Aargau hat die Regierung den Änderungen zugestimmt und sie in den Entwurf für das zu überarbeitende Energiegesetz übernommen.
Dieses muss aber noch vom Grossen Rat verabschiedet werden. Sofern dies gelingt und auch alle anderen Eigentümer zustimmen, könnte die Axpo ab 2021 eine neue, vertragliche Grundlage haben.