Finanzdirektor Anton Lauber präsentiert sich an seiner Bilanz-Medienkonferenz am Dienstagmorgen dossiersicher. Er hat sich an der Medienorientierung im Regierungsgebäude in Liestal dynamisch gezeigt und über eine volle Stunde referiert und bilanziert. Er hat dabei einen souveränen Eindruck hinterlassen und Stellung genommen zu schwierigen Dossiers wie beispielsweise dem Finanzausgleich oder der Unternehmenssteuerreform III des Bundes.
Auch zur Studie von «Avenir Suisse» über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden, die letzte Woche veröffentlicht wurde und die dem Kanton Basel-Landschaft nicht nur gute Noten ausgestellt hat, hat Anton Lauber Stellung genommen. Er hat erklärt, dass der Kanton eine eigene Evaluation zu diesem Thema in Auftrag gegeben habe. Gegenüber dem Regionaljournal Basel von Radio SRF sagte Lauber, man solle nun «alle Scheuklappen». Der Bericht, von einer extern beauftragten Firma erstellt, wird bereits Ende Oktober erwartet.
Gemeindefusion ist ein Thema
In Bezug auf den Baselbieter Finanzausgleich ist Lauber aber überzeugt, dass die Solidarität der Gebergemeinden nicht überstrapaziert werden darf. Dennoch sei der Finanzausgleich für zahlreiche Gemeinden existenziell. In Zukunft soll dieser aber nicht mehr absolut, sondern nur noch relativ die Existenz sichern. Dieser Philosophiewechsel hat Konsequenzen für die Nehmergemeinden: Mehr Eigenleistung, intensivere Zusammenarbeit und erhöhte Bereitschaft zur Gemeindefusion. Bis jetzt sei der Kanton eher zurückhaltend mit Gemeindefusionen umgegangen. Der Druck aus dem Parlament und den Gebergemeinden des Finanzausgleichs würde aber stetig steigen.
Gesetz total überarbeiten
Er habe sich von der Regierung den Auftrag geben lassen, ein Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» auszuarbeiten, sagte Lauber weiter. Hauptprojekt ist dabei die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG). Das geltende Gesetz stammt von 1987 und ist gemäss Lauber eines der ältesten derzeit in Kraft stehenden Finanzhaushaltsgesetze in der Schweiz. Die Totalrevision soll nun nebst anderem die Konzeption einer Haushaltssteuerung und die Weiterentwicklung der Defizitbremse enthalten.